Die Steuererklärung muss zu dem Finanzamt, in dessen Bezirk du aktuell wohnst. Da du von diesem Amt noch keine Steuernummer bekommen hast kannst du auch keine angeben. Angeben solltest du aber deine persönliche ID-Nummer, die du mal bekommen hast.Epiktet hat geschrieben:Hallo,
1. Das letzte Mal, als ich Steuern gezahlt habe, habe ich in Hamburg gewohnt. Danach Umzug wegen Masterstudium nach Bochum (dort auch die Meldeadresse gehabt). Jetzt wohne ich durch den neuen Job wieder in einer anderen Stadt. Habe ich aktuell eine Steuernummer? Soll ich die von der letzten Steuererklärung aus Hamburg angeben oder habe ich in der Studienzeit in Bochum eine Steuernummer, von der ich nur nichts weiß?
Wenn du in Bochum nichts mit dem Finanzamt zu tun hattest, dann haben die auch keine Steuernummer vergeben.
neben dem Ort und der Entfernung gibt es auch noch einen Eintrag für die Anzahl der Arbeitstage.2. Bei der Angabe der Entfernungspauschale (Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31) wird nirgends ein Gesamtbetrag angezeigt, der für die Strecke als Werbungskosten berücksichtigt wird. Dort sind nur Felder, in die ich den Ort der Tätigkeit und die Kilometer dorthin angebe. Ist das OK oder sehe ich nur das Feld nicht, wo ich ausrechnen und eintragen muss, wieviel das insgesamt an Werbungskosten ausmacht.
Die Versicherungen müssen diese Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, daher brauchst du keine Belege einfügen, es sei denn: s. Punkt 53. Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 18 und 21 --> ist das die Anlage VW, die muemmel meint?) die Angaben über die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums gemacht. Muss ich die bspw. durch eine Kopie der Überweisungen beweisen?
per normal Post, per Einschreiben, persönlich im Briefkasten des FA einwerfen oder persönlich im Finanzamt abgeben - ist völlig egal4. Soll ich die Steuererklärung per Einschreiben verschicken oder kann ich diese vielleicht sogar persönlich beim Finanzamt vorbeibringen?
Wenn das Finanzamt noch Unterlagen haben will, dann melden die Sich schon.5. Wenn es Fehler oder fehlende Unterlagen in der Steuererklärung gibt, habe ich nachträglich die Möglichkeit diese nachzubessern bzw. nachzureichen?
Sollte der Bescheid raus sein, kannst du noch innerhalb der Einspruchsfrist (4 Wochen) Änderungsanträge zu deinen Gunsten stellen oder Einspruch einlegen.
Zu deinen Ungunsten sind Änderungen auch später noch möglich, aber wer will das schon.
MfG