Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Epiktet hat geschrieben:Hallo,
1. Das letzte Mal, als ich Steuern gezahlt habe, habe ich in Hamburg gewohnt. Danach Umzug wegen Masterstudium nach Bochum (dort auch die Meldeadresse gehabt). Jetzt wohne ich durch den neuen Job wieder in einer anderen Stadt. Habe ich aktuell eine Steuernummer? Soll ich die von der letzten Steuererklärung aus Hamburg angeben oder habe ich in der Studienzeit in Bochum eine Steuernummer, von der ich nur nichts weiß?
Die Steuererklärung muss zu dem Finanzamt, in dessen Bezirk du aktuell wohnst. Da du von diesem Amt noch keine Steuernummer bekommen hast kannst du auch keine angeben. Angeben solltest du aber deine persönliche ID-Nummer, die du mal bekommen hast.
Wenn du in Bochum nichts mit dem Finanzamt zu tun hattest, dann haben die auch keine Steuernummer vergeben.
2. Bei der Angabe der Entfernungspauschale (Anlage N, Seite 2 ab Zeile 31) wird nirgends ein Gesamtbetrag angezeigt, der für die Strecke als Werbungskosten berücksichtigt wird. Dort sind nur Felder, in die ich den Ort der Tätigkeit und die Kilometer dorthin angebe. Ist das OK oder sehe ich nur das Feld nicht, wo ich ausrechnen und eintragen muss, wieviel das insgesamt an Werbungskosten ausmacht.
neben dem Ort und der Entfernung gibt es auch noch einen Eintrag für die Anzahl der Arbeitstage.
3. Ich habe in der Anlage Vorsorgeaufwand (Seite 1, Zeile 18 und 21 --> ist das die Anlage VW, die muemmel meint?) die Angaben über die Zahlung der Kranken- und Pflegeversicherung während des Studiums gemacht. Muss ich die bspw. durch eine Kopie der Überweisungen beweisen?
Die Versicherungen müssen diese Daten elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, daher brauchst du keine Belege einfügen, es sei denn: s. Punkt 5
4. Soll ich die Steuererklärung per Einschreiben verschicken oder kann ich diese vielleicht sogar persönlich beim Finanzamt vorbeibringen?
per normal Post, per Einschreiben, persönlich im Briefkasten des FA einwerfen oder persönlich im Finanzamt abgeben - ist völlig egal
5. Wenn es Fehler oder fehlende Unterlagen in der Steuererklärung gibt, habe ich nachträglich die Möglichkeit diese nachzubessern bzw. nachzureichen?
Wenn das Finanzamt noch Unterlagen haben will, dann melden die Sich schon.
Sollte der Bescheid raus sein, kannst du noch innerhalb der Einspruchsfrist (4 Wochen) Änderungsanträge zu deinen Gunsten stellen oder Einspruch einlegen.
Zu deinen Ungunsten sind Änderungen auch später noch möglich, aber wer will das schon.

MfG
Epiktet
Beiträge: 16
Registriert: 29. Mär 2015, 16:48

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Epiktet »

Wirklich klasse, danke für Deine (Eure) Unterstützung. Ist das erste Mal, dass ich die Steuererklärung alleine mache. Bin schon gespannt wie es läuft :)
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Hallo liebes Forum,

mein Thema passt gut in diesen Beitrag, deshalb mache ich mal keinen neuen auf (oder wie ist das hier gewünscht?).
Ich habe 2009 Abitur gemacht,
10/2009 - 09/2012 Bachelor, fünf Monate Studentenjob mit ca. 300 Euro / Monat Verdienst
10/2012 - 09/2014 Master,
10/2014 - 05/2015 arbeitslos, Bezug von ALG II
ab 06/2015 sozialversicherungspflichtige Anstellung

Bisher habe ich noch nie eine Steuererklärung gemacht und hab auch sehr wenig Ahnung davon. Ich möchte aber natürlich nichts verpassen. So wie ich es verstanden habe, bekommt man immer am Ende eines Jahres eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber, das wäre dann 12/2015 oder 01/2016 für mich?
Reicht es dann, wenn ich bis 31.05.2016 eine einzige Steuererklärung mache? Kann ich da mein Studium mit einbringen oder muss ich für das Studium jetzt schon eine machen?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

oder wie ist das hier gewünscht? Eigentlich macht man einen eigen Thread auf. Aber wenn wir schon mal dabei sind: Das Studium können Sie gar nicht absetzen, da es offenbar eine Erstausbildung ist. Für 2015 sollte aber unbedingt eine Erklärung gemacht werden - das lohnt sich fast immer, wenn man nicht das ganze Jahr arbeitet. Alg 2 ist übrigens kein Einkommen im Sinne des Steuerrechtes (auch keine Lohnersatzleistung) - daher wird es in der Steuererklärung nicht angegeben.
Die Lohnsteuerbescheinigung bekommt man am Anfang des neuen Jahres. Und Ihre Steuererklärung für 2015 können Sie machen, wann Sie wollen - der 31.05. ist bloß die Deadline für Pflichtsteuererklärungen, ansonsten haben Sie 4 Jahre Zeit. Freilich ist es Ihr Geld, was dann früher oder auch später zurückkommt (nicht alles, aber ein Teil der in 2015 gezahlten Steuer) - insofern würde ich nicht zu lange warten.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

muemmel hat geschrieben:oder wie ist das hier gewünscht? Eigentlich macht man einen eigen Thread auf.
Dann weiß ich für die Zukunft Bescheid. Ich kannte es aus anderen Foren so, dass gleiche Themen weitergeführt werden sollen.

Vielen Dank für Ihre Antwort! Das hilft mir weiter.
Ich dachte allerdings, dass zumindest das Masterstudium nicht zur Erstausbildung zählt und deshalb abgesetzt werden kann?
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von StephanM »

Hi,
das Bachelor-Studium ist ein Erststudium und nur im Rahmen der Sonderausgaben berücksichtigungsfähig. Sonderausgaben wirken sich nicht auf den Verlustvortrag aus.
Das Master-Studium ist ein Zweitstudium und damit kann man Werbungskosten dafür geltend machen, die sich auf den Verlustvortrag auswirken. Ein Verlustvortrag entsteht, wenn man ein negatives Gesamteinkommen hat. Daher könnte es sein, das die Jahre 2012-2014 jeweils ein Verlust entstanden ist, der jeweils in das Folgejahr übertragen wird.
z.B.
2012 Verlust 1.000 EUR = Verlustvortrag 1.000 EUR
2013 Verlust 2.000 EUR + Verlustvortrag 2012 = Verlustvortrag 3.000 EUR
2014 Verlust 2.000 EUR + Verlustvortrag 2013 = Verlustvortrag 5.000 EUR
2015 Einkommen 20.000 EUR - Verlustvortrag 2014 = 15.000 EUR - Sonderausgaben 2.000 = zu versteuerndes Einkommen 13.000 EUR

Für die Jahre des Masterstudiums kann es also sinnvoll sein eine Steuererklärung abzugeben.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Vielen Dank für die Information. Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob ich die Verlustvorträge des Studiums noch in der Steuererklärung für 2015, die ich dann Anfang 2016 mache, angeben kann. Was zählt zu den Sonderausgaben?
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von muemmel »

Ich dachte allerdings, dass zumindest das Masterstudium nicht zur Erstausbildung zählt und deshalb abgesetzt werden kann? Da dachten Sie auch ganz richtig - das habe ich schlicht übersehen. Aber StephanM hat das ja bestens erklärt.
Was zählt zu den Sonderausgaben? http://de.wikipedia.org/wiki/Sonderausg ... errecht%29
Jetzt bleibt nur noch die Frage, ob ich die Verlustvorträge des Studiums noch in der Steuererklärung für 2015, die ich dann Anfang 2016 mache, angeben kann. Klar doch. Insofern können Sie jetzt ja erstmal die Verlustfeststellungen für 2012 bis 2014 in Angriff nehmen.
Sonnenschein
Beiträge: 5
Registriert: 10. Mai 2015, 14:56

Re: Bachelor, Master, Job --> Steuererklärung

Beitrag von Sonnenschein »

Wunderbar, das mache ich. Danke für die Hilfe!
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