Hallo,
angenommen wir haben folgenden Fall:
2014 geheiratet (Zusammenveranlagung, Klasse III und V), nur eine der Person ist kirchensteuerpflichtig (der Niedrigverdiener).
Werden nun tatsächlich 50% des Einkommens für die Berechnung der Kirchensteuer herangezogen oder könnte man das deutliche niedrigere Einkommen des kirchensteuerpflichtigen Partners zur Berechnung nehmen?
Was würde sich bei einem Kirchenaustritt ändern: Gilt die Berechnung für das ganze Jahr rückwirkend, ab dem Zeitpunkt der Heirat oder wird das Einkommen rückwirkend bis zum Austrittsdarum besteuert?
Vielen Dank!
Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?
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Re: Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?
Werden nun tatsächlich 50% des Einkommens für die Berechnung der Kirchensteuer herangezogen oder könnte man das deutliche niedrigere Einkommen des kirchensteuerpflichtigen Partners zur Berechnung nehmen? Man könnte nicht nur - das wird exakt so gemacht. Die Sache mit den 50 % nennt man Halbteilungsgrundsatz - der gilt nur für konfessionsverschiedene Ehen, also meist dann, wenn ein Partner evangelisch und einer katholisch ist. Das ist ja bei Ihnen nicht der Fall. Siehe hier: http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/ ... denen_Ehen
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Re: Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?
alles klar, vielen Dank!