Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
dummer-esel
Beiträge: 7
Registriert: 13. Dez 2014, 18:01

Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?

Beitrag von dummer-esel »

Hallo,

angenommen wir haben folgenden Fall:

2014 geheiratet (Zusammenveranlagung, Klasse III und V), nur eine der Person ist kirchensteuerpflichtig (der Niedrigverdiener).
Werden nun tatsächlich 50% des Einkommens für die Berechnung der Kirchensteuer herangezogen oder könnte man das deutliche niedrigere Einkommen des kirchensteuerpflichtigen Partners zur Berechnung nehmen?

Was würde sich bei einem Kirchenaustritt ändern: Gilt die Berechnung für das ganze Jahr rückwirkend, ab dem Zeitpunkt der Heirat oder wird das Einkommen rückwirkend bis zum Austrittsdarum besteuert?

Vielen Dank!
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?

Beitrag von muemmel »

Werden nun tatsächlich 50% des Einkommens für die Berechnung der Kirchensteuer herangezogen oder könnte man das deutliche niedrigere Einkommen des kirchensteuerpflichtigen Partners zur Berechnung nehmen? Man könnte nicht nur - das wird exakt so gemacht. Die Sache mit den 50 % nennt man Halbteilungsgrundsatz - der gilt nur für konfessionsverschiedene Ehen, also meist dann, wenn ein Partner evangelisch und einer katholisch ist. Das ist ja bei Ihnen nicht der Fall. Siehe hier: http://www.steuernsparen.de/steuerwiki/ ... denen_Ehen
dummer-esel
Beiträge: 7
Registriert: 13. Dez 2014, 18:01

Re: Kirchensteuer bei Zusammenveranlagung?

Beitrag von dummer-esel »

alles klar, vielen Dank!
Antworten