Wechsel Veranlagungsart

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Natschi78 »

Hallo zusammen,

wir haben mit Hilfe eines Programms unsere Steuererklärung 2012 erstellt. Das Ergebnis war, dass eine getrennte Veranlagung insgesamt zum besten Ergebnis führen würde. Wir reichten unsere Steuererklärung mit dem Kreuz bei "getrennte Veranlagung" ein.

Der Steuerbescheid wies jedoch eine Zusammenveranlagung aus.

Wir legten daher Einspruch ein.

Wir erhielten daraufhin folgendes Schreiben: Sie haben nunmehr Ihren bisherigen Antrag auf Zusammenveranlagung revidiert und im Rahmen des Einspruchs die Durchführung der getrennten Veranlagung beantragt. Um Ihrem Begehren Rechnung zu tragen ist jedoch die Vorlage von jeweils einer getrennten Einkommensteuererklärung beider Ehegatten erforderlich. In diesem Fall wäre die bisherige Veranlagung zunächst aufzuheben und die Beträge zurückzuerstatten. Nach erfolgtem Ausgleich des Kontos wird jedem Ehegatten eine gesonderte Steuernummer zur Durchführung der getrennten Veranlagung zugeteilt und ein eigener Bescheid erteilt. Bitte überdenken Sie Ihren diesbezüglichen Antrag nochmals.

Zum ersten Satz ist zu sagen: Unsere Intention war von Anfang an eine getrennte Veranlagung. Wahrscheinlich lag unser Fehler als "normale" Bürger im falschen Ausfüllen des Mantelbogens. Wir haben nämlich nur einen Mantelbogen mit dem Kreuz bei getrennter Veranlagung eingereicht, den wir beide unterschrieben. Wir nehmen nun an, wir hätten zwei separate Mantelbögen einreichen müssen.
Dennoch sind wir nun insbesondere wegen des letzten Satzes verunsichert.

Weiterhin ist die getrennte Veranlagung laut Steuerprogramm besser. Wir würden daher den Einspruch nicht zurückziehen.

Nun unsere Fragen zur weiteren Vorgehensweise:

1. Abgabe der Unterlagen: Es liegt bereits durch die damalige Steuererklärung eine Anlage N für Ehemann, eine Anlage N für Ehefrau, eine Anlage KAP für Ehemann, eine Anlage KAP für Ehefrau, eine Anlage Vorsorgeaufwand für Ehemann und Vorsorgeaufwand für Ehefrau vor. Es ist nur der Mantelbogen, den wir gemeinsam abgaben. Dieser enthält bei uns nur einen Wert, nämlich - Spenden. Daher verstehen wir nun nicht, warum wir alles nochmals einreichen sollen. Die Infos sind doch da und nur der Spendenbetrag muss aufgeteilt werden - gerne hälftig. Laut einem Kollegen Ist diese Mitteilung an den Sachbearbeiter absolut ausreichend. Sollen wir wirklich alles komplett neu abgeben oder nur getrennte Mantelbögen oder etwa nur darauf hinweisen, dass der Spendenbetrag hälftig aufzuteilen ist?

2. Bearbeitung: Unser Einspruch zielte ja wirklich nur auf die Umstellung der Veranlagungsart ab. Wird dann lediglich der bisherige Datensatz aufgeteilt nach Ehepartner erneut eingetippt? Kann es passieren, dass bisher anerkannte Werbungskosten nun gestrichen werden? Der Sachbearbeiter schreibt, dass wir beide eigene Steuernummern erhalten. Bisher bearbeitet uns der Beamte für den Buchstaben K. Da wir beide bei der Hochzeit unseren Geburtsnamen beibehalten haben, wird dann die eine Erklärung an den Sachbearbeiter für K und die andere dann an den Sachbearbeiter für B gehen? Ggf. beurteilt B die Aufwendungen anders und erkennt Aufwendungen nicht an, die der Beamte für K anerkannte.

3. Ablauf: Der Beamte schreibt, das Guthaben ist zunächst zurück zu erstatten. Wie soll das konkret ablaufen? In dem Moment, in dem wir nun mitteilen, dass wir an dem Einspruch festhalten und die "neue" Erklärung abgeben, sollen wir gleichzeitig die bisherige Erstattung zurücküberweisen? Kann man nicht abwarten bis der neue Bescheid kommt und es wird verrechnet? Wie erwähnt erwarten wir eine weitere Erstattung, ansonsten würden wir ja nicht an dem Einspruch festhalten. Es ist doch sonst auch so, dass der neue Bescheid den alten ablöst. Mein Kollege meint, wir sollten um Verrechnung bitten und für beide Ehepartner ein gemeinsames Konto angeben.
Da wir bereits in einem anderen Steuerjahr einmal eine getrennte Veranlagung hatten, liegen sogar noch eigene Steuernummern vor. Ich könnte dies mitteilen.

Vielen vielen Dank im Voraus für Antworten. Mein Kollege ist steuerlich durch die Ausbildung zwar vorbelastet, aber nicht mehr in der Materie. Daher möchte ich gerne Ihre Meinung zur obigen Punkten bzw. seinem Ansatz den Einspruch zu erledigen.

Viele Grüße!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Petz »

1. Es reicht, wenn nunmehr zwei Mantelbogen eingereicht werden, natürlich beide unterschrieben

2. Der alte Bescheid wird ersatzlos aufgehoben und es werden zwei neue Bescheide erstellt. Da kann es passieren, dass bisher anerkannte Werbungskosten gestrichen werden.
Bei den Finanzämtern, die ich kenne, werden Ehegatten immer vom gleichen Bearbeiter bearbeitet, auch bei unterschiedlichen Nachnamen. Aber es mag da andere Regelungen in anderen Bundesländern geben....

3. Man kann einen Verrechnungsantrag stellen. Darin bittet man darum, dass Guthaben mit Nachforderungen verrechnet werden, und das soll für alle drei Steuernummern gelten.
Da wir bereits in einem anderen Steuerjahr einmal eine getrennte Veranlagung hatten, liegen sogar noch eigene Steuernummern vor. Ich könnte dies mitteilen
Gute Idee
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Natschi78 »

Hallo Petz,

vielen Dank für die Antwort.

Ja, in der Tat waren wir bei der letzten getrennten Veranlagung jeweils einem anderen Sachbearbeiter zugeordnet. Und ich erinnere mich auch, dass als die nachfolgende Veranlagung eine Zusammenveranlagung war, die beiden Sachbearbeiter sich nicht einig waren, wer denn nun zuständig für diese Steuererklärung sei.

Wie erwähnt errechnet das Steuerprogramm beim Bebehalt aller Angaben, die der Steuerbescheid der Zusammenveranlagung enthält, ein besseres Ergebnis bei getrennter Veranlagung aus. Zudem war das ja von Anfang an unsere Wahl bei der Abgabe der Erklärung.

Eine Frage jedoch noch: Sollte worst case nun Werbungskosten gestrichen werden und dann durch den Wechsel der Veranlagungsart im neuen Bescheid eine Verböserung eintreten, kann man dann auch die Rücknahme des Einspruchs vornehmen und es bleibt bei dem Bescheid mit der jetzigen Zusammenveranlagung?

Vielen Dank vorab noch für diese Auskunft und viele Grüße.
Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Natschi78 »

Hallo,

ich fände es total super noch eine Antwort zu erhalten, ob eine Rücknahme des Einspruches möglich wäre, wenn durch den Einspruch (Wechsel der Veranlagungsart) eine Verböserung eintreten würde. Sprich können dann beide Ehepartner den neuen Bescheiden der getrennten Veranlagung widersprechen und sich in den vorherigen Stand (alter Bescheid der Zusammenveranlagung) zurückversetzen lassen?

Danke fürs Feedback.
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Petz »

Ja, man kann immer dann zwischen den Veranlagungsarten wechseln, wenn sich bei den Veranlagungsgrundlagen was geändert hat.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Natschi78
Beiträge: 10
Registriert: 23. Okt 2013, 15:44

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von Natschi78 »

Hallo,

ich habe gestern folgenden Artikel mehrfach gefunden:

Eheleute können zwischen der Zusammenveranlagung (§ 26b EStG), der getrennten (§ 26a EStG) und der besonderen Veranlagung im Jahr der Eheschließung (§ 26c EStG) wählen. Eine einmal ausgeübte Wahl können sie grundsätzlich ändern, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Beantragen sie rechtzeitig eine andere Veranlagungsart, ist das FA nach dem Urteil des BFH vom 3.3.05 (III R 60/03, Abruf-Nr. 051482) bei der erneuten Veranlagung an die tatsächliche und rechtliche Beurteilung der Besteuerungsgrundlagen im bisherigen Einkommensteuerbescheid gebunden. Darin Steuer mindernd berücksichtigte Aufwendungen kann es daher nicht wieder streichen.

Was sagst Du dazu?

Auf uns bezogen kann ich sagen, wir haben alles korrekt angegeben, aber man weiß ja nie, z.B. wenn der Sachbearbeiter wechselt.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von schlauelia »

Sie scheinen ja alles besonders kompliziert zu sehen und zu gestalten! Es gibt nur wenige Fälle, die dazu führen, dass eine getrennte Veranlagung günstiger ist. Und Ihre nächste Frage , die ich gerade beantwortet habe, passt ja nun auch gar nicht dazu.

Wollen Sie nun getrennte VA oder nicht? Einen Zusammenveranlagungsbescheid haben Sie doch schon und da Sie offensichtlich Ihre Steuererklärungen verspätet einreichen, müssen Sie auch mit einer Verzinsung rechnen!

E.
redcoffe
Beiträge: 3
Registriert: 4. Jan 2015, 10:38

Re: Wechsel Veranlagungsart

Beitrag von redcoffe »

müssen Sie auch mit einer Verzinsung rechnen!.








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