Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Canada
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Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

Beitrag von Canada »

Hallo!

Ich studiere Vollzeit und stehe zzt in keinem Arbeitsverhältnis, arbeite aber ab jetzt auf Rechnung (was ich noch nie gemacht habe, keine Ahnung wie das geht, noch keine Rechnung geschrieben bisher, aber der AG will das in diesem Fall so) Das wird sich allerdings im kleinen Rahmen von wenigen Tausend Euro aufhalten.

Meine Zinseinkünfte liegen jedes Jahr deutlich über dem 801EUR-Freibetrag und bisher habe ich jedes Jahr einfach die Abgeltungssteuer gezahlt (da ist schon einiges weggeflossen)
Nun habe ich aber das Gefühl, dass das egtl nicht so schlau ist. Ich habe immer keine Steuererklärung abgegeben (sondern nur Anträge auf Verlustfeststellung), weil ich vorweggenommende Werbungskosten für mein Zweitstudium geltend mache und auf diesem Wege jedes Jahr mehr Verluste bis zum Berufseinstieg anhäufe(n will).

Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden und es würden sich keine Verluste akkumulieren.

Wäre es unter diesen Umständen schlau, eine NVA-Bescheinigung zu beantragen, damit ich keine Abgeltungssteuer mehr zahlen muss? Wie groß darf das Gesamteinkommen dafür sein? Was ist da zu beachten? Und gilt die auch noch rückwirkend für in diesem Jahr bereits abgeführte Abgeltungssteuerbeträge?

Viele Grüße und danke für die Hilfe
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

Beitrag von muemmel »

Wenn ich eine Steuererklärung machen würde, würden die Werbungskosten ja jährlich gegen mein nicht vorhandenes Arbeitseinkommen gegengerechnet werden und es würden sich keine Verluste akkumulieren. Genau. Und deswegen hat der Gesetzgeber festgelegt, daß Sie eine Steuererklärung machen müssen. Wenn ich mal aus § 56 Satz 2 EStDV zitieren darf: Eine Steuererklärung ist außerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustabzug festgestellt worden ist. Damit erübrigt sich dann ja die Frage nach einer NV-Bescheinigung, zumindest solange, bis die Verluste auf 0 sind.
Grundsätzlich kriegt man eine NV-Bescheinigung, wenn man das steuerliche Existenzminimum (z. Zt. 8354 Euro) nicht überschreitet. Das wäre ja grundsätzlich bei Ihnen der Fall, aber aus den genannten Gründen geht es nicht.
Mich wundert eher, daß Sie in bisherigen Steuererklärungen die Zinsen nicht zurückbekommen haben - gemacht haben müssen Sie ja welche, auch wenn Sie was Anderes schreiben. Aber der Gesetzgeber hat sich da ja deutlich ausgedrückt. Haben Sie evtl. einfach vergessen, ein Häkchen bei "Ich beantrage die Günstigerprüfung für sämtliche Kapitalerträge" oben auf der Anlage KAP zu machen? Tja, dann ist es für die Vergangenheit zu spät, aber zumindest in künftigen Steuererklärungen sollten Sie das machen.
Canada
Beiträge: 12
Registriert: 23. Okt 2012, 18:27

Re: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

Beitrag von Canada »

Hallo,

weil man die Anträge auf Verlustfeststellung erste Vier Jahre später abgeben muss, habe ich bisher "zum Üben" erst welche fürs Erststudium eingereicht. Dort wurden meine Ausgaben natürlich nicht als Werbungskosten anerkannt, sondern als Sonderausgaben aufgefasst, die nicht vortragbar sind. Ergo: Kein Verlustvortrag fürs nächste Jahr.

Aber ich wusste gar nicht, dass man erklärungspflichtig ist, sobald ein Verlustvortrag für das kommende Jahr entsteht. Muss ich dann eine "ganze" Steuererklärung machen oder kann ich dann auch einfach wieder nur den Antrag auf Verlustfeststellung einreichen?

Denn sonst besteht ja an dieser Stelle auch gar nicht die Möglichkeit, die Verluste über mehre(6) Jahre anzuhäufen. Denn wenn man die Anträge auf Verlustfeststellung nur vier Jahre rückwirkend abgeben kann und darauffolgenden Jahr dann nur deswegen erklärungspflichtig wird, aber noch gar nicht mit dem Studium fertig ist (also keine Einnahmen hat) sind die Verluste doch "verloren" oder?

Und gäbe es für mich überhaupt eine Möglichkeit nicht-steuererklärungspflichtig zu bleiben, wenn ich in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeite? Oder will das FA dann eine Erklärung sehen, sodass meine Verluste ebenfalls futsch wären?
muemmel
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Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Macht Nicht-Veranlagungsbescheinigung Sinn

Beitrag von muemmel »

Und gäbe es für mich überhaupt eine Möglichkeit nicht-steuererklärungspflichtig zu bleiben, wenn ich in kleinem Maßstab auf Rechnung arbeite? Oder will das FA dann eine Erklärung sehen, sodass meine Verluste ebenfalls futsch wären? Sie meinen, Sie hätten gern die Verluste anerkannt, ohne daß Ihr Einkommen dagegengerechnet wird? Das nennt man Steuerhinterziehung. Und als Gegenmittel wurde die schon erwähnte Erklärungspflicht ins Gesetz geschrieben. Diese umfaßt natürlich Ausgaben und Einnahmen.
Denn wenn man die Anträge auf Verlustfeststellung nur vier Jahre rückwirkend abgeben kann und darauffolgenden Jahr dann nur deswegen erklärungspflichtig wird, aber noch gar nicht mit dem Studium fertig ist (also keine Einnahmen hat) sind die Verluste doch "verloren" oder? Diese Logik kann ich nicht nachvollziehen - wenn man tatsächlich keine Einnahmen hat, sind die Verluste nicht verloren, sondern werden in das nächste Jahr vorgetragen. Und das geht immer so weiter, bis man steuerpflichtige Einnahmen hat.
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