Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Victor
Beiträge: 1
Registriert: 12. Dez 2013, 16:43

Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag

Beitrag von Victor »

Liebe Forumsmitglieder,

könnte jemand eventuell mir einen Tipp für meine Situation geben?

Aus beruflichen Gründen habe ich seit 2007 eine Unterkunft am Arbeitsort. Für diese Kleinwohnung habe ich keinen schriftlichen Mietvertrag abgeschlossen. Sämtliche Mietzahlungen sind jedoch ordentlich vom Wohnungseigentümer quittiert.
In allen Jahren 2007 bis einschließlich 2011 habe ich diese Unterkunftskosten dem Finanzamt angezeigt und immer wurden diese als Werbungskosten (doppelte Haushaltsführung) akzeptiert. Im Jahre 2012 plötzlich steht im aktuellen Steuerbescheid buchstäblich folgendes : "Ohne Mietvertrag können die Kosten für Ihre Zweitwohnung nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden."

Ist dies irgendwie rechtlich begründet? Was hätte ich für Chancen, wenn ich dagegen einen Widerspruch einlege?

Mit bestem Dank im Voraus
Victor
Steffen2013
Beiträge: 5
Registriert: 30. Dez 2013, 02:25

Re: Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag

Beitrag von Steffen2013 »

Hallo Viktor,

ich hoffe deine Frage ist noch relevant für dich. Leider muss ich dir sagen, dass das FA hier wohl recht hat und deinen Einspruch der Sachbearbeiter ablehnen wird.- Aus der Tatsache, dass das FA es dier in den letzten Jahren anerkannt hat, ergibt sich leider kein Rechtsanspruch . Warum hast du keinen Mietvertrag? Versuche deinen Vermieter zu überreden mit dir einen abzuschließen, ansonsten wirst du wirklich Probleme bekommen die Kosten in zukunft anerkannt zu bekommen.Komme aber bitte nicht darauf den Vertrag rückzudatieren. Darauf reagieren die Beamte etwas gereizt in der Regel.

Alles Gute für die Zukunft,

Steffen
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Doppelte Haushaltsführung ohne Mietvertrag

Beitrag von schlauelia »

versuchen Sie von Ihrem Vermieter eine schriftliche Bestätigung zu bekommen, dass Sie seit 2007 sein Mieter sind! Der Vermieter muss ja auch diese Einnahmen bei seiner Steuererklärung angeben und darf sich daher nicht eine Bestätigung verschließen.

Sollte das immer noch Probleme bei dem Sachbearbeiter machen, legen Sie Einspruch ein, bestehen Sie auf einer schriftlichen Einspruchsentscheidung ( hier wird amtsintern immer eine Rechtbehelfsstelle eingeschaltet, die den Fall nochmals prüft!) und klagen Sie notfalls! Meistens reicht auch ein Schreiben eines Steuerberaters, um etwas unwillige Sachbearbeiter auf die Spur zubringen!

Lia
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