Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Ich hab da mal eine Frage zu ...
Antworten
Steuerfragender
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jul 2013, 12:46

Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von Steuerfragender »

Guten Tag,

Angenommen der Angestellte A wisse, dass er in einem Veranlagungszeitraum T Einkommensteuer nachzahlen müsse, wenn er eine Einkommenssteuererklärung abgeben würde.

Der A sei grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet, möchte jedoch auf keinen Fall Steuerhinterziehung begehen; der A möchte jedoch auch nicht unnötig Steuern bezahlen. Er verhalte sich also wie ein normaler rational denkender Mensch.

Treffe den A, allein aus dem Wissen heraus, dass er Einkommensteuer nachzahlen müsse die Pflicht zur Veranlagung oder könne er sich zurücklehnen und darauf hoffen, dass das Finanzamt ihn nicht zur Abgabe einer Erklärung auffordert.

Gruß und Danke
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von schlauelia »

Hallo,

warum muss A nachzahlen? Welche Art von Einkünften hat er? Warum ist er überzeugt, er müsse keine ESt-Erklärung abgeben. Etwas konkreter sollte die Frage schon sein, sonst kann man nicht antworten.

Lia
Steuerfragender
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jul 2013, 12:46

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von Steuerfragender »

Hallo Lia,

vielen Dank zunächst für die Antwort.

der A sei normaler Angestellter und bekomme lediglich jeden Monat sein Gehalt. Er habe ausschließlich Einkünfte aus diesem Arbeitsverhältnis.

Er sei ledig, bekomme keine Sonderzahlung, er habe keine Mieteinkünfte. Der A habe sich diese Werbseite angeschaut http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommens ... %C3%A4rung und stelle fest, dass keiner der Sachverhalte zutreffe. (Was wäre hier noch wichtig zu wissen?)

Der A habe jedoch in den Vorjahren in seinen Werbungskosten Fortbildungskosten angesetzt, die er jedoch nach erfolgreichen Abschluss der Fortbildung von seinem Arbeitgeber wiederbekäme. Entsprechend bekomme er diese nicht in dem Veranlagungszeitraum wieder, in dem er sie geltend gemacht habe, sondern in späteren.

Der A würde die Rückzahlung in jedem Fall angeben, wenn er eine Erklärung macht, da er nicht betrügen wolle! Er wolle daher wissen, ob er eine machen muss.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von schlauelia »

hat er sie denn schon wiederbekommen? Und wie: steuerfrei? Der AG muss solche Zahlungen dokumentieren und bei einer Steuerprüfung des AG`s wird eine Kontrollmitteilung gemacht. Wenn der AG aber nur den Bruttolohn erhöht, muss man gar nichts machen!
Lia
Steuerfragender
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jul 2013, 12:46

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von Steuerfragender »

Hallo Lia,

der A habe die Rückzahlung netto im Veranlagerungszeitraum 2012 bekommen. Es handele sich um einen sehr großen AG mit rund 25.000 Mitarbeitern.

Was wäre die Folge einer solch benannten Kontrollmitteilung. Lediglich die Aufforderung eine Erklärung abzugeben?

Dann wäre das "Schlimmste" was dem A passieren könne, dass er später mal ESt nachzahlen müsse oder?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von schlauelia »

tut mir leid, da habe ich keine Erfahrung dazu - das günstigste wäre vermutlich die Erstattung in 2012 als Einkommen anzugeben, denn wenn nachträglich alle Jahre vorher um die Erstattung gemindert werden, muss man für 2011, 2010... nachzahlen und dazu kämen dann noch die Zinsen für die Nachzahlung.

Vielleicht erkundigen Sie sich mal noch woanders - Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater oder vielleicht hat Ihr großer AG eine Steuerabteilung, die ihren Arbeitnehmer auch behilflich ist!

Lia
Steuerfragender
Beiträge: 4
Registriert: 7. Jul 2013, 12:46

Re: Abgrenzung Steueroptimierung / Pflicht zur Veranlagung

Beitrag von Steuerfragender »

danke trotzdem Lia!
Antworten