Steuererklärung zu spät durch Transfer zwischen Finanzämtern
Verfasst: 26. Jun 2013, 12:44
Die Daten für die Steuererklärung 2008 wurden am 24.12.2012 elektronisch an das Finanzamt Freiburg übermittelt. Am 19.06.2013 kam vom Finanzamt Hamburg die Antwort, der Antrag auf Durchführung einer Veranlagung zur Einkommensteuerveranlagung war spätestens am 31.12.2012 zu stellen, ist aber erst am 02.01.2013 angekommen, also verspätet. Die Veranlagung kann nicht mehr durchgeführt werden.
Hintergrund, dass die Antwort aus Hamburg kam - aufgrund von Praktika war mein Aufenthalt wie folgt:
- 1.1.12 bis 30.04.12 Freiburg (4 Jahre vorher ebenfalls)
- 1.5.12 bis 31.10. 12 Halle
- 1.11.12 bis 30.4.13 in Hamburg.
Liege ich richtig: Der Wohnort, an dem der Lebensmittelpunkt 2012 besteht wäre Halle gewesen aufgrund der längsten Verweildauer, so dass vom Finanzamt in Halle ein Nachricht zu erwarten gewesen wäre.
Fragen: Habe ich eine Möglichkeit des Einspruchs? Vielleicht aufgrund eines Formfehlers?
Und ist es tatsächlich mein Verschulden, obwohl ich noch rechtzeitig in 2012 alles elektronisch abgeschickt habe (ist auch so bestätigt durch das FA), dass der Transfer von einem zum anderen Finanzamt zum verspäteten Eingang der Unterlagen führt? Zählt nicht der erste Eingangsstempel? Habe ich hier eine Einspruchsmöglichkeit?
Dankeschön schon jetzt für eine Antwort.
Hintergrund, dass die Antwort aus Hamburg kam - aufgrund von Praktika war mein Aufenthalt wie folgt:
- 1.1.12 bis 30.04.12 Freiburg (4 Jahre vorher ebenfalls)
- 1.5.12 bis 31.10. 12 Halle
- 1.11.12 bis 30.4.13 in Hamburg.
Liege ich richtig: Der Wohnort, an dem der Lebensmittelpunkt 2012 besteht wäre Halle gewesen aufgrund der längsten Verweildauer, so dass vom Finanzamt in Halle ein Nachricht zu erwarten gewesen wäre.
Fragen: Habe ich eine Möglichkeit des Einspruchs? Vielleicht aufgrund eines Formfehlers?
Und ist es tatsächlich mein Verschulden, obwohl ich noch rechtzeitig in 2012 alles elektronisch abgeschickt habe (ist auch so bestätigt durch das FA), dass der Transfer von einem zum anderen Finanzamt zum verspäteten Eingang der Unterlagen führt? Zählt nicht der erste Eingangsstempel? Habe ich hier eine Einspruchsmöglichkeit?
Dankeschön schon jetzt für eine Antwort.