Studierendes Kind mit eigener Steuererklärung?

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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zebulon
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2013, 09:55

Studierendes Kind mit eigener Steuererklärung?

Beitrag von zebulon »

Ich hoffe, es ist das richtige Thema hier :)

Unsere Tochter ist 20 Jahre alt, wohnt bei uns im Haus und studiert mit dualem System - also Uni und Ausbildung. Dort verdient sie 423,- monatlich. Auf der Abrechnung des Arbeitgebers kann ich aber keinen Lohnsteuerabzug erkennen (Steuernummer hat sie aber).
Wir als Eltern bekommen Kindergeld.

Die Tochter hat berufliche Kosten, wie Fahrtkosten.

Jetzt die große Frage: Müssen wir sie weiterhin auf unserer Einkommenssteuer-Erklärung angeben (wegen Kindergeld), oder muss sie eine eigene abgeben wegen der Werbungskosten?

Danke im voraus für Tipps
zebulon
Beiträge: 3
Registriert: 24. Jan 2013, 09:55

Re: Studierendes Kind mit eigener Steuererklärung?

Beitrag von zebulon »

nein, es ist ein Erststudium, also ein Duales System. Sie studiert und arbeitet als Azubi für dieses Studienfach.
Es ist also eine Berufsausbildung, die mit Studium unterstützt wird
andi81
Beiträge: 204
Registriert: 8. Mär 2011, 15:33

Re: Studierendes Kind mit eigener Steuererklärung?

Beitrag von andi81 »

da sie das 25. lebensjahr noch nicht vollendet hat und in ausbildung steht (vermutlich erstausbildung), besteht der anspruch auf kindergeld weiterhin fort. in der erklärung selbst wird hierzu auch nur die frage nach dem anspruch erfragt, nicht, ob man wirklich noch kindergeld bezieht. ab 2012 gibt es meines wissens nach änderungen im bezug auf kinder, wonach ausbildungsverhältnisse (hier ja gegeben durch duales studium) für den anspruch auf kindergeld unschädlich sind. ob ihre tochter nun dennoch eine erklärung abgeben sollte, sollten sie grob hochrechnen. ihre tochter muss zwar aufgrund der geringen ausbildungsvergütung keine steuern abführen, dennoch wirken sich erhöhte werbungskosten, die über den werbungskostenpauschbetrag liegen in sofern positiv aus, dass sie diese erhöhten werbungskosten in folgenden jahren vortragen kann und sich die steuerlast bei einer zukünftigen anstellung verringert.
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