LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Veronica
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Registriert: 22. Mai 2012, 13:35

LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von Veronica »

Hallo,

ich bearbeite seit einiger Zeit unsere 1. LStE für Angestellte (Fristverlängerung ist beantragt).
Bei der Interpretation einiger Regelungen habe ich jedoch Schwierigkeiten, und auf einige generelle Fragen konnte ich bisher keine klare Antwort finden.

Kurze knappe Antworten reichen natürlich. Besten Dank!

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Vorraussetzungen:

Ehemann: eingetragener Student bis 09/2010. Dabei ehrenamtliche Tätigkeit bis 05/2010.
Seit 06/2010 Angestellter Vollzeitstelle Steuerklasse I.
Ehefrau Hausfrau, davor Studentin.
Hochzeit Mai 2011, ab 2011 Steuerklasse III(Ehemann) und V (Ehefrau) genehmigt. Keine Kinder.

Ehemann: allererste LStE erfolgt in 2012 (für 2011)
Ehefrau: bisher nie eine LStE für Klasse I o.ä. abgegeben, ABER seit 2006 jährl. auf freiberuflichen Steuernummer (nie steuerpflichtige Einnahmen).

Fazit: beide haben bisher noch nie eine LStE für Klasse I, III oder V abgegeben.

Ehefrau wird in 2012 oder 2012 Vollzeitstelle annehmen, und plant in LStE für 2012/ 2013 Sonderausgaben geltend zu machen für Kosten Erststudium.

Fragen:
A.1.) Kann Ehemann wegen Erstabgabe für 2011, auch noch für 2010 die LStE einreichen ?
A 2.) Falls ja, kann Ehemann Sonderausgaben für Erststudium geltend machen, und muss er diese in die LStE für 2010 oder für 2011 eintragen?
A 3.) Falls nein, kann Ehemann diese Sonderausgaben dann aber in LStE für 2011 eintragen?
A 4.) Bis zu welchem Jahr können die Sonderausgaben in diesem Fall rückwirkend geltend gemacht werden?
A 5.) Ist ein sog. Erststudium auch dann eines, wenn vor diesem ein anderes ohne Abschluss erfolgte?
(Falls dem nicht so wäre, müßte der Ehemann ja einen Verlustvortrag genehmigt bekommen)
B) Müssen für 2011 beide Ehepartner ihre LStE für Klasse III und V, abgeben, oder kann Ehefrau evtl. einfach keine abgeben, d.h. keinerlei Angaben machen?
C) Falls beide abgeben müssen, verwirkt sich der Sonderausgabenanspruch in 2012 für Ehefrau wirklich für immer, da sie ja in 2011 keine Einnahmen hatte?
D) Hat Ehefrau evtl. Sonderausgaben-Anspruch evtl. sogar schon dadurch verwirkt, daß sie seit 2006 eine LStE auf eine freiberufliche Steuernummer abgegeben hat oder zählt das nicht?
E) Wie wird der studentische Steuerfreibetrag von 8004 € jährl. in 2010 aufgeteilt, wenn nur 5 Monate als Student gearbeitet wurde? --> (Bspw. 5 Monate: 8004 € : 12 Mo * 5 Mo = 3335 €)?
E 1.)500 € sind zusätzlich steuerfrei da ehrenamlich?
E 2.) Einnahmen über 3835 € + Werbungskosten (3335 € + 500 € + Werbungskosten) werden nach Steuerklasse I versteuert?
F) Können für die Tätigkeit als Student in 2010 die vollen 920 € Werbungskosten abgesetzt werden oder nur anteilig für 5 Monate? (Und wie verhält es sich mit dem Arbeitnehmerpauschbetrag für die restlichen 7 Monate als Angestellter?

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(Nach meinen Recherchen:
-kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, das auch für mehrere Vorjahre tun.
-können Studiumskosten für Erststudium weiterhin nicht als "Verlustvortrag" angegeben werden.
-kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, aber einmalig bis zu 6000 € Sonderausgaben geltend machen, und dabei auch rückwirkend angefallene Studienkosten seines Erststudiums geltend machen.)

(Mein Beitrag passt in dieses Unterforum aber auch teils in Sonderausgaben. Wegen direktem Zusammenhang poste ich hier. Bitte scheut euch nicht mich auf Formfehler hinzuweisen ;) Ich überarbeite meine Beiträge dann natürlich.)

(LStE=Lohnsteuererklärung)
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von steuerinfoblog »

Veronica hat geschrieben:(Nach meinen Recherchen:-kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, das auch für mehrere Vorjahre tun.-können Studiumskosten für Erststudium weiterhin nicht als "Verlustvortrag" angegeben werden. -kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, aber einmalig bis zu 6000 € Sonderausgaben geltend machen, und dabei auch rückwirkend angefallene Studienkosten seines Erststudiums geltend machen.)(Mein Beitrag passt in dieses Unterforum aber auch teils in Sonderausgaben. Wegen direktem Zusammenhang poste ich hier. Bitte scheut euch nicht mich auf Formfehler hinzuweisen Ich überarbeite meine Beiträge dann natürlich.)
LStE = Sie meinen bestimmt die Einkommensteuererklärung damit!!!

Eine Einkommensteuererklärung können Sie innerhalb der Verjährungsfrist abgeben. Diese beträgt 4 Jahre. D. h. für Ihren Fall, dass Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 auf jeden Fall noch abgeben können.

Bei den Erststudiumkosten hängt alles so zusagen noch in der Luft, es sind noch zwei Urtele offen, dass wenn man ein Erststudium bzw. Erstausbildung abgeschlossen hat und diese unmittelbar mit der späteren angestellten Tätigkeit zusammen hängt, so könnten diese als Werbungskosten abgezogen werden und wenn während des Studiums keine Einnahmen oder sehr geringe Einnahmen enstanden sind, die die Studienkosten nicht decken können, so könnte in diesem Fall auch ein Verlust vorgetragen werden. In solchen Fällen sollte eine Steuererklärung eingereicht werden und es muss abgewartet werden, wie später die Entscheidung ausfällt. Hängt bei Ihren die ERSTAUSBILDUNG mit der Vollzeitstelle zusammen? Wenn nein, auf jeden Fall als Sonderausgaben angeben, bitte prüfen ob es sich lohnt. Jeder dem Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung entstanden sind, kann 6.000 Euro jährlich als Sonderaugaben geltend machen.

Bitte tragen Sie die Studienkosten im Zahlungsjahr ein, d.h. wenn Sie im Jahr 2010 die Studiengebühren gezahlt haben, so geben Sie diese auch im Jahr 2010 an.

Sie müssten beide die Steuererklärung abgeben, weil Sie durch die Lohnsteuerklassenkombination dazu verpflichtet sind.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr www.steuer-info-blog.de
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von steuerinfoblog »

Veronica hat geschrieben:(Nach meinen Recherchen:-kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, das auch für mehrere Vorjahre tun.-können Studiumskosten für Erststudium weiterhin nicht als "Verlustvortrag" angegeben werden. -kann wer zum ersten Mal eine Steuerklärung abgibt, aber einmalig bis zu 6000 € Sonderausgaben geltend machen, und dabei auch rückwirkend angefallene Studienkosten seines Erststudiums geltend machen.)(Mein Beitrag passt in dieses Unterforum aber auch teils in Sonderausgaben. Wegen direktem Zusammenhang poste ich hier. Bitte scheut euch nicht mich auf Formfehler hinzuweisen Ich überarbeite meine Beiträge dann natürlich.)
LStE = Sie meinen bestimmt die Einkommensteuererklärung damit!!!

Eine Einkommensteuererklärung können Sie innerhalb der Verjährungsfrist abgeben. Diese beträgt 4 Jahre. D. h. für Ihren Fall, dass Sie die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2010 auf jeden Fall noch abgeben können.

Bei den Erststudiumkosten hängt alles so zusagen noch in der Luft, es sind noch zwei Urtele offen, dass wenn man ein Erststudium bzw. Erstausbildung abgeschlossen hat und diese unmittelbar mit der späteren angestellten Tätigkeit zusammen hängt, so könnten diese als Werbungskosten abgezogen werden und wenn während des Studiums keine Einnahmen oder sehr geringe Einnahmen enstanden sind, die die Studienkosten nicht decken können, so könnte in diesem Fall auch ein Verlust vorgetragen werden. In solchen Fällen sollte eine Steuererklärung eingereicht werden und es muss abgewartet werden, wie später die Entscheidung ausfällt. Hängt bei Ihren die ERSTAUSBILDUNG mit der Vollzeitstelle zusammen? Wenn nein, auf jeden Fall als Sonderausgaben angeben, bitte prüfen ob es sich lohnt. Jeder dem Aufwendungen für seine eigene Berufsausbildung entstanden sind, kann 6.000 Euro jährlich als Sonderaugaben geltend machen.

Bitte tragen Sie die Studienkosten im Zahlungsjahr ein, d.h. wenn Sie im Jahr 2010 die Studiengebühren gezahlt haben, so geben Sie diese auch im Jahr 2010 an.

Sie müssten beide die Steuererklärung abgeben, weil Sie durch die Lohnsteuerklassenkombination dazu verpflichtet sind.

Viel Erfolg und Grüße
Ihr http://www.steuer-info-blog.de
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von schlauelia »

es gibt Leute, die das beruflich machen - Steuerberater und Lohnsteuerhilfevereine, die eine jahrelange Ausbildung hatten und damit ihr Geld verdienen - und Sie wollen hier umfangreiche Auskünfte für mehrere Jahre für lau haben?
Sie arbeiten doch auch nicht kostenlos! Wer hier auf alles antwortet, verstösst gegen das Steeuerberatungsgesetz.

Lia
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von steuerinfoblog »

ich habe bewusst nicht alle Fragen beantwortet, weil man bei so vielen Fragen wirklich mal einen Steuerberater aufsuchen soll. Ich versuche nur allgemeine Infos zu geben.

Stimmt Steuerfachleute gehen einen harten Weg durch und ich kann dies nur bestätigen. Sie verdienen mit Ihrem Wissen Ihr Brot und so soll es auch bleiben!!!

Das Forum ist nicht für so viele Fragen gedacht, sondern eher für Hinweise!

Viel Erfolg und Grüße

Ihr www.steuer-info-blog.de
Liane
Beiträge: 99
Registriert: 25. Mär 2011, 11:36

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von Liane »

Als ich das gelesen habe, war ich baff und konnte es kaum fassen. Dieser Wust von Fragen kann doch wohl nicht ernst gemeint sein. Hier sind doch in der Regel keine Steuerberater in Sachen Infos tätig, sondern Leute, die sich gegenseitig Tipps geben. So habe ich das zumindest bis jetzt verstanden, obwohl der steuer-info blog Betreiber ja hier auch unglaublich aktiv ist und vielleicht auch andere Ziele verfolgt. Sorry, will hier nichts unterstellen, finde die Infos ja auch sehr hilfreich.
Sollte man jedoch detaillierte Auskünfte in erheblichem Umfang benötigen, sollte man sich an die Profis wenden, die ihr Fach gelernt haben und dafür auch bezahlt werden sollten.
Zumal die Fachleute hier von steuerberaten.de ihre Infos und Hilfestellungen ja auch noch kostengünstig anbieten.
Grüße
Liane
Veronica
Beiträge: 6
Registriert: 22. Mai 2012, 13:35

Re: LStE - rückwirkende Abgabe/ Sonderausgaben

Beitrag von Veronica »

Hallo,

vielen Dank an Steuerinfoblock für Ihre Antwort.
Soweit ich das jetzt recherchiert habe, ist das mit der Angabe der Erststudiumskosten als Sonderkosten sowieso Quatsch, da keiner der Eheleute mehr Student ist, und nur Studenten die Sonderkosten des Studiums überhaupt geltend machen können. Das gleiche wäre in Bezug auf den Verlustvortrag in Erfahrung zu bringen, da wie gesagt Studium schon 1-2 Jahre her ist.

An Schlauelia: Ich gebe zu, daß es tatsächlich viele Fragen sind, und daß sich ein Steuerberater evtl. strafbar machen könnte, wenn er online berät, habe ich nun durch Ihren Beitrag in Erfahrung bringen können.

Tut mir leid wenn ich Ihnen persönlich auf den Schlips getreten bin. Ich denke nur, daß man die von Ihnen genannten Dinge doch auch in etwas unaufgebrachterer Weise äußern kann, ganz ohne Zynismus etc.

Ich werde mich nun auf der Suche nach einem Lohnsteuerhilfeverein in Berlin machen.
Wenn mir jemand eine Empfehlung geben möchte?
Mir ist dabei am wichtigsten, daß ich dort hingehen kann wie bspw. zu einem Anwalt von einem Mieterverein und meine Fragen der Reihe nach stellen kann, um meine Steuererklärung im Großen und Ganzen zu Hause selbst zu Ende führen zu können. Ein Verein, der auch die Sorte "selbstständige Mitglieder" willkommen heißt quasi.

Dann besten Dank noch einmal und einen schönen Tag wünsche ich!
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