Verlustvortrag Masterstudium

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Kylie985
Beiträge: 1
Registriert: 18. Apr 2012, 13:03

Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von Kylie985 »

Hallo

also mein Fall ist etwas kompizierter und ich hoffe sehr, dass mir jm helfen kann. Und zwar geht es um den Verlustvortrag.

Ich studiere seit Oktober 2011 im Masterstudium (insofern sollte dies auch nicht mehr als Erststudium gewertet werden und somit die Velustvortragsregelung auch nach den neuen Urteilen für mich gelten)
Nun habe ich meine Steuererklärung schon gemacht und gestern (17.04.2012) den Steuerbescheid bekommen. Da steht was von zu versteuerndes Einkommen von 7200 Euro. (ich arbeite nebenbei ab und zu eine Woche im Außendienst für ein Dienstleistungsunternehmen mit privatem Fahrzeug, so dass ich schon Fahrtkosten i.H.v. 4000 Euro abziehen lassen konnte). Ich nehme jetzt an alles was unter der "Armutsgrenze" i.H.v. ca. 8000 Euro ist, kann ich mir als "Verlust" aufs nächste Jahr vortragen oder?

Weiter nach Dingen mit denen ich mich "runterrechnen" kann, habe ich bei Erstellung der Steuererklärung nicht gesucht, da ich die Verlustvortragsregelung noch nicht kannte.
Nun habe ich vor, Einspruch einzulegen und mich weiter "runter zu rechnen". Dabei sind einige Fragen offen.

1. Ich studiere in Chemnitz und wohne in Leipzig (Entfernung ca. 85km). ich fahre diese Strecke 3-4 mal pro Woche in der Vorlesungszeit mit dem Zug. Kann ich diese Kosten mit der "normalen" 30cent/km Regelung ansetzen, obwohl ich immer "kostenfrei" (durch das im Semesterbeitrag enthalten Zugticket für ganz Sachsen) fahre? Doppelte oder einfache Wegstrecke? Inwieweit sind Belege (Tannkguittung, Reperaturbelege meines Autos mit angegebenem Km-Stand usw.) erforderlich?
2. Da ich erst ab Oktober 2011 im Masterstudium bin - Wie wird der Verlustvortrag angesetzt? Nur Teilweise, weil es kein ganzes Jahr war?
3. Als was sind Krankenkassenbeiträge (ich bin 27 Jahre und nicht mehr familienversichert) und Semestergebühren in der Steuererklärung zu "deklarieren"?
4. Kann man evetuell Verpflegungsgeld ansetzen, da ich jeden Tag über 8h von meinem hauptwohnsitz entfernt bin?

Ich hoffe sehr mir kann hier jm. helfen! Vielen Lieben Dank im Voraus ;-)

Viele Grüße

Kylie
steuerinfoblog
Beiträge: 190
Registriert: 28. Feb 2012, 20:42

Re: Verlustvortrag Masterstudium

Beitrag von steuerinfoblog »

Guten Tag,

den Verlust kann man erst dann vortragen, wenn in Ihrem Steuerbescheid der Gesamtbetrag der Einkünfte im minus ist und nicht wenn diese die Armutsgrenze von 8.000 Euro unterschreitet.

Folgendes steht zu den Fahrkosten im Gesetz: "Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte. 2Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die regelmäßige Arbeitsstätte aufsucht, eine Entfernungspauschale für jeden vollen Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte von 0,30 Euro anzusetzen."

Verlustvortrag siehe oben.
Der Verlustvortag bezieht sich meistens auf ein ganzes Jahr.

Die Kankenkassenbeitäge können Sie als Vorsorgeaufwendungen bei Ihrer Steuererklärung berücksichigen.

Die Studiengebühren hier kommt es darauf an, ob Sie auch in diesem Bereich angestellt sind. Die Studiengebühren stellen Werbugskosten dar, wenn Sie im Angestelltenverhätnis sind und das Studium auf die ausgeübte Tätigkeit sich bezieht. Bitte noch prüfen, ansonsten stellen die Studiengebühren Sonderausgaben dar.
Man kann die Verpflegungspauschalen auf jeden Fall ansetzen. Bitte überprüfen Sie die Abwesenheitszeiten der Verpflegungsmehraufwendungen.

Es gibt folgende Pauschalen:
24 € bei einer Abwesenheit von 24 Stunden,
12 € bei einer Abwesenheit von weniger als 24 Stunden, aber mindestens 14 Stunden,
6 € bei einer Abwesenheit von weniger als 14 Stunden, aber mindestens 8 Stunden.

Diese kann man dann als Werbungskosten oder Sonderausgaben mit den Studiengebühren mitberücksichtigen.

Viel Erfolg!
steuer-info-blog
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