Lohnsteuerklasse für Azubi/Praktikum/Teilzeitjob
Verfasst: 4. Okt 2011, 02:10
Guten Tag zusammen,
ich weiß im Moment nicht mehr weiter, leider kann mir keiner meiner Arbeitgeber aus der Buchhaltung eine verlässliche Auskunft geben.
Fakten:
Ich bin Auszubildender an einer Berufsfachschule, die mich monatlich circa 430 Euro kostet.
Teil meiner Ausbildung ist ein halbjähriges Praktikum, das mit dem heutigen Tag beginnt.
Das Praktikum wird mit 150 EUR und einem Jobticket vergütet.
Seit Februar bin ich parallel zur Ausbildung noch anderweitig mit einem Effektivstundenvertrag beschäftigt; dieses Arbeitsverhältnis bleibt auch während des Praktikums bestehen.
Bisher sah das dann so aus:
Meine "Teilzeitbeschäftigung" mit dem Effektivstd. war sozialversicherungspflichtig; Lohnsteuer fiel bisher nur anteilig an, da ich mich noch im Freibetrag bewege (Steuerklasse 1).
Wie sieht das jetzt während des Praktikums aus? Sieht das Gesetz dort eine Sonderregelung vor? (Praktika werden i.d.R. selten vergütet)....
Mir hat ein Kollege letztens erzählt, dass ich reintheoretisch meine Teilzeitbeschäftigung dann mit Steuerklasse 6 angeben müsste .
Da ich aber nur 150 EUR im Praktikum bekomme, könnte jenes dann nicht als eine Art Minijob klassifiziert werden?
Ich stehe im Moment total auf dem Schlauch, zumal die Praktikumsstelle nun eine Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine Lohnsteuerbescheinigung 2011 (....?? das Jahr ist doch noch gar nicht rum?) von mir haben möchte....
H I L F E
Viele Grüße
ich weiß im Moment nicht mehr weiter, leider kann mir keiner meiner Arbeitgeber aus der Buchhaltung eine verlässliche Auskunft geben.
Fakten:
Ich bin Auszubildender an einer Berufsfachschule, die mich monatlich circa 430 Euro kostet.
Teil meiner Ausbildung ist ein halbjähriges Praktikum, das mit dem heutigen Tag beginnt.
Das Praktikum wird mit 150 EUR und einem Jobticket vergütet.
Seit Februar bin ich parallel zur Ausbildung noch anderweitig mit einem Effektivstundenvertrag beschäftigt; dieses Arbeitsverhältnis bleibt auch während des Praktikums bestehen.
Bisher sah das dann so aus:
Meine "Teilzeitbeschäftigung" mit dem Effektivstd. war sozialversicherungspflichtig; Lohnsteuer fiel bisher nur anteilig an, da ich mich noch im Freibetrag bewege (Steuerklasse 1).
Wie sieht das jetzt während des Praktikums aus? Sieht das Gesetz dort eine Sonderregelung vor? (Praktika werden i.d.R. selten vergütet)....
Mir hat ein Kollege letztens erzählt, dass ich reintheoretisch meine Teilzeitbeschäftigung dann mit Steuerklasse 6 angeben müsste .
Da ich aber nur 150 EUR im Praktikum bekomme, könnte jenes dann nicht als eine Art Minijob klassifiziert werden?
Ich stehe im Moment total auf dem Schlauch, zumal die Praktikumsstelle nun eine Lohnsteuerkarte 2010 sowie eine Lohnsteuerbescheinigung 2011 (....?? das Jahr ist doch noch gar nicht rum?) von mir haben möchte....
H I L F E
Viele Grüße