Hallo,
ich muss demnächst meine steuererklärung für 2010 abgeben. für 2011 werde ich als steuerausländer geführt (wohnsitz in neuseeland). letztes jahr (2010) hatte ich meinen wohnsitz und arbeitsstelle in deutschland bis april. meinen job in neuseeland habe ich im mai angetreten.
bin ich für mein auswanderungsjahr unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig?
Muss ich meiner steuererklärung füer 2010 das formular AUS beilegen oder reicht hier Anlage N?
Vielen Dank für Eure Tips!
Steuererklärung 2010 (Anlage AUS)
Re: Steuererklärung 2010 (Anlage AUS)
also du bist zumindest bis april unbeschränkt steuerpflichtig gewesen, da du ja in dtl. ganz normal deinen wohnsitz hattest und deinen gewöhnlichen aufenthalt. sofern du deinen wohnsitz über den april hinau beibehalten hast in deutschland, bist du auch weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig in dtl.
die anlage AUS ist für dich nicht von bedeutung, wenn du nur ganz normal deine ausländischen arbeitnehmereinkünfte angeben willst. hier musst du mit der anlage N arbeiten
gruß
die anlage AUS ist für dich nicht von bedeutung, wenn du nur ganz normal deine ausländischen arbeitnehmereinkünfte angeben willst. hier musst du mit der anlage N arbeiten
gruß