Hallo zusammen,
Ich habe an Silvester Bescheide für die Jahre 2012-2014 bekommen, welche jeweils mit Zinsen und Verspätungszuschlägen versehen sind. Alle drei Bescheide sind geschätzt und fordern insgesamt um die 7000€.
Meine Frage: Wie verhalte ich mich richtig? Ich beabsichtige die Einkommenssteuererklärungen für die drei Jahre abzugeben, weiß aber nicht ob es überhaupt was bringen wird. Besteht eine Möglichkeit die Verspätungszuschläge zu umgehen? Ich beabsichtige natürlich den Betrag zu begleichen.
Kann ich also auch einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid dazulegen und muss unbedingt begründen warum ich nicht rechtzeitig meine Steuererklärung gemacht habe?
Ich habe in all den Jahren keine Aufforderung von Seiten des Finanzamtes zur Steuererklärungsabgabe erhalten.
Vielen Dank für jede Antwort!
Einkommenssteuererklärung Rückwirkend
Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend
Fangen wir mal hinten an!
2. Ist die Schätzung zu niedrig, so würde die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen!
Die Begründung eines Einspruches gegen die Steuerfestsetzung kann bei einer Schätzung immer nur die abgegebene Steuererklärung sein!
Der Einspruch gegen den Verspätungszuschlag muss natürlich anders begründet werden! Hilfreich ist hier natürlich eine unverzügliche Abgabe ALLER noch offenen Steuererklärungen (also 2012 bis 2018!). Mir persönlich würde keine Begründung einfallen, die eine solche Verspätung entschuldbar machen würde, aber für diese Jahre hat der Bearbeiter einen relativ großen Ermessensspielraum!
taxpert
Soweit eine Pflichtveranlagung -und davon ist hier wohl auszugehen!- vorliegt, entsteht die Abgabeverpflichtung Kraft Gesetzes. Das FA muss dazu weder auffordern noch erinnern! Die Steuererklärung ist ein Bringschuld!ewamarekb hat geschrieben: Ich habe in all den Jahren keine Aufforderung von Seiten des Finanzamtes zur Steuererklärungsabgabe erhalten.
Das ist schon mal ein guter Anfang! Und was ist mit den Erklärungen 2015 - 2018?ewamarekb hat geschrieben: Wie verhalte ich mich richtig? Ich beabsichtige die Einkommenssteuererklärungen für die drei Jahre abzugeben,
1. Die Schätzung entbindet nicht von der Verpflichtung zur Abgabe einer Steuererklärung, selbst wenn die Schätzung zu hoch wäre! Das FA kann daher grundsätzlich auch immer noch Zwangsgelder für jede austehende Erklärung festsetzen, um die Abgabe zu erzwingen!ewamarekb hat geschrieben:weiß aber nicht ob es überhaupt was bringen wird.
2. Ist die Schätzung zu niedrig, so würde die Hinnahme einer zu niedrigen Schätzung den Straftatbestand der Steuerhinterziehung erfüllen!
Da die Zuschläge bereits festgesetzt sind, kann man sie nicht "umgehen", sondern nur versuchen sie zu mindern, ggf. bis auf 0 €! Da der Verspätungszuschlag betragsmäßig "gedeckelt" ist, wird die Festsetzung sowieso automatisch im Rahmen einer Neufestsetzung der Steuer betragsmäßig überprüft. Wird die Steuer z.B. mit 0 € festgesetzt, entfällt automatisch auch der Verspätungszuschlag!ewamarekb hat geschrieben: Besteht eine Möglichkeit die Verspätungszuschläge zu umgehen?
Es liegen zwei Verwaltungsakte vor! Einmal die Steuerfestsetzung und zum anderen die Festsetzung des Verspätungszuschlages! Es müssen also auch zwei Einsprüche geführt und begründet werden!ewamarekb hat geschrieben: Kann ich also auch einen Einspruch gegen den Einkommensteuerbescheid dazulegen und muss unbedingt begründen warum ich nicht rechtzeitig meine Steuererklärung gemacht habe?
Die Begründung eines Einspruches gegen die Steuerfestsetzung kann bei einer Schätzung immer nur die abgegebene Steuererklärung sein!
Der Einspruch gegen den Verspätungszuschlag muss natürlich anders begründet werden! Hilfreich ist hier natürlich eine unverzügliche Abgabe ALLER noch offenen Steuererklärungen (also 2012 bis 2018!). Mir persönlich würde keine Begründung einfallen, die eine solche Verspätung entschuldbar machen würde, aber für diese Jahre hat der Bearbeiter einen relativ großen Ermessensspielraum!
taxpert
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Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend
Erstmal vielen Dank für die Antwort!
Meine Frage ist nun, mit welchen Musterbriefen oder welchen Vordruck kann ich nun Einspruch gegen die Steuerfestsetzung und den Verspätungszuschlag erheben, und was wäre die beste Art und Weise den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag zu begründen?
Ich habe nur angst dass ich mir etwas raussuche was letztendlich doch nicht gilt oder ähnliches, deshalb will ich nochmal hier fragen.
Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen?
Schönes Wochenende und danke für die Hilfe,
Marek
Ich habe 2017 schon Mal eine Aufforderung zur Abgabe der Erklärungen für die Jahre 2015+2016 erhalten. Die habe ich gemacht, sowie danach auch brav fristgerecht die für 2017+2018 abgegeben, mit der Hoffnung dass ich nicht, wie in diesem Fall, rückwirkend irgendetwas erhalten würde.taxpert hat geschrieben: Das ist schon mal ein guter Anfang! Und was ist mit den Erklärungen 2015 - 2018?
Meine Frage ist nun, mit welchen Musterbriefen oder welchen Vordruck kann ich nun Einspruch gegen die Steuerfestsetzung und den Verspätungszuschlag erheben, und was wäre die beste Art und Weise den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag zu begründen?
Ich habe nur angst dass ich mir etwas raussuche was letztendlich doch nicht gilt oder ähnliches, deshalb will ich nochmal hier fragen.
Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen?
Schönes Wochenende und danke für die Hilfe,
Marek
Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend
Der Kollege schrieb doch deutlich, dass Sie Steuererklärungen einreichen sollen - dazu benutzt man die entsprechenden Formulare. Die findet man man problemlos im Netz. Und was die Verspätungszuschläge angeht, so gibt es da keine "Musterbriefe" - da müssen Sie sich schon individuell etwas einfallen lassen.
Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen? Kommt drauf an, ob man das als "Hinterziehung" oder "Verkürzung" ansieht - im Falle der Hinterziehung ist das möglich.
Außerdem, kann das Finanzamt noch mehrere Einkommenststeuererklärungen für die Jahre vor 2012 von mir verlangen? Kommt drauf an, ob man das als "Hinterziehung" oder "Verkürzung" ansieht - im Falle der Hinterziehung ist das möglich.
Re: Einkommenssteuererklärung Rückwirkend
Vielen Dank auch für die zweite Antwort!
Ich glaube ich habe jetzt alles verstanden
Die Steuererklärungen für die Jahre 2012-2014 sind schon als Vordrucke auf Papier vorbereitet und für die Abgabe bereit. Ich versuche mir beim Finanzamt einen Termin zu machen um es persönlich bei meinem Sachbearbeiter abzugeben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch vor Ort Einspruch gegen den Verspätungszuschlag abgeben und mit ihm darüber sprechen.
Schönen Sonntag und danke für die Hilfe,
Marek
Ich glaube ich habe jetzt alles verstanden
Die Steuererklärungen für die Jahre 2012-2014 sind schon als Vordrucke auf Papier vorbereitet und für die Abgabe bereit. Ich versuche mir beim Finanzamt einen Termin zu machen um es persönlich bei meinem Sachbearbeiter abzugeben. In diesem Zusammenhang möchte ich auch vor Ort Einspruch gegen den Verspätungszuschlag abgeben und mit ihm darüber sprechen.
Schönen Sonntag und danke für die Hilfe,
Marek