Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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SteuerFuzzi
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Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von SteuerFuzzi »

Hallo zusammen,

ich versuche die Gegebenheiten so knapp wie möglich zu beschreiben:

- Werkstudententätigkeit ab 10/2014 bis 08/2015
- Vollzeitangestellt ab 07/2016
- Studium Bachelor abgeschlossen 10/2016
- Studium Master beginn 09/2017 bis aktuell
- Wechsel in Halbtagsbeschäftigung 09/2017 bis aktuell

Ich habe bisher noch nie eine Steuererklärung abgegeben.

Meine Fragen zu den o.g. Gegebenheiten:
- Kann ich die Steuererklärung Rückwirkend von 2015 bis 2018 abgeben?
- Kann mir jemand bestätigen, dass ich die Ausgaben für mein Master-Studium (Zweitstudium) voll absetzen kann und zwar als Werbungskosten?
- Wenn ich mir eine Steuersoftware für das aktuelle Jahr kaufe, kann ich dann diese rückwirkenden Steuererklärungen machen? Oder muss ich für jedes Jahr dann eine neue Lizenz aus dem entsprechenden Steuerjahr kaufen? Ich habe gelesen, dass man pro Lizenz 5 Steuererklärungen machen kann.

Wie oben erwähnt habe ich noch nie eine Steuererklärung abgegeben, da ich mir sehr unsicher bin, was und wie ich das ganze korrekt absetze.

Vielen Dank fürs Lesen, und nun freue ich mich über Antworten!

Schönen Abend,
der Steuerfuzzi
muemmel
Beiträge: 4826
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Re: Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von muemmel »

Kann ich die Steuererklärung Rückwirkend von 2015 bis 2018 abgeben? Können Sie - für 2015 allerdings nur noch bis zum Jahresende. Wurden denn 2015 Steuern gezahlt?
Kann mir jemand bestätigen, dass ich die Ausgaben für mein Master-Studium (Zweitstudium) voll absetzen kann und zwar als Werbungskosten? Als WK schon, voll nicht - WK wirken sich immer erst aus, wenn man 1.000 Euro im Jahr überschreitet. Und die 2. Frage ist, inwieweit in dem Halbtagsjob überhaupt Steuern gezahlt wurden - das wäre für 2018 und später auch für 2019 wichtig.

Übrigens können auch die Kosten des des Bachelorstudiums abgesetzt werden - nur dann halt als Sonderausgabe, was günstiger ist, da die erwähnte 1.000-Euro-Marke nicht geknackt werden muß.
SteuerFuzzi
Beiträge: 3
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Re: Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von SteuerFuzzi »

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wurden denn 2015 Steuern gezahlt?
In der Abrechnung sind für den Zeitraum der Werkstudententätigkeit RV-Beiträge gezahlt worden.

Und die 2. Frage ist, inwieweit in dem Halbtagsjob überhaupt Steuern gezahlt wurden - das wäre für 2018 und später auch für 2019 wichtig.
Ich arbeite als Ingenieur, zahle also auch entsprechende Beiträge (Lohnsteuer, Soli, KV, RV, AV, PV).

Übrigens können auch die Kosten des des Bachelorstudiums abgesetzt werden - nur dann halt als Sonderausgabe, was günstiger ist, da die erwähnte 1.000-Euro-Marke nicht geknackt werden muß.
D.h. alle Kosten können direkt abgesetzt werden?

Noch eine Frage: Ich muss für jedes Jahr einfach eine einzelne Steuererklärung abgeben, und da ich diese per Software erstellen möchte, dann auch für jedes Jahr eine Steuersoftware kaufen? Oder kann man auch mit einer Steuerstoftware für 2018 alle Steuererklärungen für die vorigen Jahre erledigen? Oder kommt das auf die Software an?

Viele Grüße,
SF
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von muemmel »

In der Abrechnung sind für den Zeitraum der Werkstudententätigkeit RV-Beiträge gezahlt worden. RV-Beiträge sind keine Steuern. Da Sie 2015 offenbar keine Steuern gezahlt haben, können Sie sich die Erklärung für das Jahr sparen.
D.h. alle Kosten können direkt abgesetzt werden? Ja - was einem aber nur hilft, wenn man auch Steuern zahlt. Für 2016 können Sie folglich Kosten des Bachelorstudiums absetzen, für 2015 nicht.
für jedes Jahr eine Steuersoftware kaufen? Nehmen Sie ElsterFormular - das kostet nichts. Oder ElsterOnline, wenn Sie die Erklärungen elektronisch übermitteln wollen.
SteuerFuzzi
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Re: Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von SteuerFuzzi »

muemmel hat geschrieben: 21. Nov 2019, 13:39 RV-Beiträge sind keine Steuern. Da Sie 2015 offenbar keine Steuern gezahlt haben, können Sie sich die Erklärung für das Jahr sparen.

Unter dem Link wird der Verlustvortrag genannt.
https://www.studentensteuererklaerung.de/steuererklaerung-ohne-einkommen-verlustvortrag

"Ein Studium ist mit hohen Kosten verbunden. Zum Glück können Studenten viele ihrer Studienkosten steuerlich geltend machen. Allerdings gibt es nur dann Geld vom Staat für eine Ausbildung zurück, wenn auch Steuern gezahlt werden. Da die meisten Studenten aber noch keine Steuern zahlen, weil sie mit ihrem Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag von 9.000 Euro (2018) bleiben, bietet das deutsche Steuerrecht eine vorteilhafte Lösung an: den Verlustvortrag.

Durch einen Verlustvortrag können dem Finanzamt alle Studienkosten (= Verluste) per Steuererklärung mitgeteilt werden. Das Finanzamt merkt sich die angegebenen Ausgaben und sobald das erste Mal Steuern gezahlt werden, werden die vorgetragenen Verluste steuerlich verrechnet. Das heißt bei Arbeitnehmern, dass die Studienkosten in Form einer Steuerrückzahlung erstattet werden. Bei Selbstständigen verringert sich entsprechend die Höhe der zu zahlenden Steuer."


Das heißt, ich setze ab dem Jahr, ab dem ich Steuern gezahlt habe, im Nachhinein das Bachelorstudium als Verlust ab?
Also welche Kosten denn genau? Für das gesamte Bachelorstudium ab Studienbeginn?

Edit: Ich habe gerade den Artikel zuende gelesen. Ich hätte während meines Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung abgeben müssen, um die Kosten im Nachhinein zurück-erstattet zu bekommen. :roll:
muemmel
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Re: Steuererklärung Rückwirkend 2015 bis 2018

Beitrag von muemmel »

Sie hatten doch 2015 gar keinen Verlust? Dafür muß man MEHR Werbungskosten haben, als man Einkommen hatte. Und Sie hatten erstens keine WK für das Bachelorstudium, sondern Sonderausgaben, mit denen man gar keinen vortragbaren Verlust erzielen kann, und zweitens wäre die Rechnung "Einkommen minus Studienausgaben" auch dann, wenn das WK wären, wohl nicht mit einem negativen Einkommen ausgegangen. Ohne dieses hat man keinen Verlust.
Das heißt, ich setze ab dem Jahr, ab dem ich Steuern gezahlt habe, im Nachhinein das Bachelorstudium als Verlust ab? Nein, wie soeben erläutert.
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