Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Hallo,
wir haben letztes Jahr geheiratet. Wir sind beide Angestellte mit ungefähr gleichen Einkommen und Lohnsteuerklasse 4. Ich bin nebenbei noch selbständig (zur Zeit ein Nullsummenspiel).
1. Können wir jetzt einfach, wie bisher, einfach getrennt unsere Einkommensteuererklärungen abgeben?
2. Wir sind berufsbedingt umgezogen (nicht die Selbständigkeit war ausschlaggebend), den Umzug hat eine Umzugsfirma gemacht. Wie können wir die Umzugskosten gelten machen? Jeder für sich oder nur einer oder über Selbständigkeit?
Gruß
Markus
wir haben letztes Jahr geheiratet. Wir sind beide Angestellte mit ungefähr gleichen Einkommen und Lohnsteuerklasse 4. Ich bin nebenbei noch selbständig (zur Zeit ein Nullsummenspiel).
1. Können wir jetzt einfach, wie bisher, einfach getrennt unsere Einkommensteuererklärungen abgeben?
2. Wir sind berufsbedingt umgezogen (nicht die Selbständigkeit war ausschlaggebend), den Umzug hat eine Umzugsfirma gemacht. Wie können wir die Umzugskosten gelten machen? Jeder für sich oder nur einer oder über Selbständigkeit?
Gruß
Markus
Re: Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Grundsätzlich ja, aber die Zusammenveranlagung ist im Normalfall steuerlich günstiger als die Einzelveranlagung!Laire hat geschrieben: 1. Können wir jetzt einfach, wie bisher, einfach getrennt unsere Einkommensteuererklärungen abgeben?
Grundsätzlich ja, solange und soweit die Voraussetzungen des R9.9 LStR, H9.9 "Berufliche Veranlassung" LStH erfüllt sind.Laire hat geschrieben: 2. Wir sind berufsbedingt umgezogen (nicht die Selbständigkeit war ausschlaggebend), den Umzug hat eine Umzugsfirma gemacht. Wie können wir die Umzugskosten gelten machen?
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Also die Berufliche Veranlassung ist gegeben (beide Wechseln Ihren Job von Kassel nach Winsen).
Wir haben jetzt eine Rechnung vom Umzugsunternehmen von 1.968. Trage ich die jetzt bei beiden Personen ein?
Wir haben jetzt eine Rechnung vom Umzugsunternehmen von 1.968. Trage ich die jetzt bei beiden Personen ein?
Re: Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Entweder nur einmal oder jeder die Hälfte. Insgesamt darf der betrag natürlich nur einmal geltend gemacht werden. Bei Zusammenveranlagung kommt egal wie man es macht immer das gleiche Ergebnis raus!Laire hat geschrieben:Trage ich die jetzt bei beiden Personen ein?
taxpert
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Re: Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Vielen Dank für die schnellen Antworten.
Eine letzte Frage ist gerade noch aufgetaucht, wie genau sind dieser Angaben bei Elser, was die Steuerberechnung betrifft?
Ich habe von einer Betrieblichen Altersrente wegen Vertragsauflösung einen Betrag von 3400€ ausbezahlt bekommen (habe ich als Anlage R angegeben und plötzlich wurde aus 700€ Erstattung 480€ Nachzahlung. Wie hoch werden denn solche Beträge besteuert?
Eine letzte Frage ist gerade noch aufgetaucht, wie genau sind dieser Angaben bei Elser, was die Steuerberechnung betrifft?
Ich habe von einer Betrieblichen Altersrente wegen Vertragsauflösung einen Betrag von 3400€ ausbezahlt bekommen (habe ich als Anlage R angegeben und plötzlich wurde aus 700€ Erstattung 480€ Nachzahlung. Wie hoch werden denn solche Beträge besteuert?
Re: Steuererklärung nach Hochzeit und Umzug
Wie hoch werden denn solche Beträge besteuert? Das läßt sich doch leicht ausrechnen - hier offenbar mit ca. 30 bis 35 % (je nachdem, ob in dem Nachzahlungsbetrag auch Kirchensteuer drinsteckt oder halt nicht). Das ist kein sonderlich hoher Grenzsteuersatz...