Steuerklasse während Schwangerschaft und danach

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Muranyi
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Steuerklasse während Schwangerschaft und danach

Beitrag von Muranyi »

Hallo!

Ich sehe nicht mehr durch. Wir wissen erst seit kurzem, dass wir Nachwuchs erwarten. Jetzt wollte ich mich schonmal um die Steuerklassen kümmern, weil ich wusste, dass da etwas war.

Meine Frau verdient aktuell brutto 13 x 4800€ = netto 13x 2800€. Ich (Mann) verdiene brutto 13,5x 4500€ = netto 13,5 x 2650€.

Wenn wir nun die Steuerklasse auf Frau V und Mann III ändern, dann kann es doch passieren, dass uns das Elterngeld gekürzt wird oder? Aktuell müssten wir jedenfalls den vollen Satz erhalten. Aber der Bemessungszeitraum ist ja vor der Geburt (sagt die Elterngeldauskunft). Ich habe aber recherchiert, dass man die Steuerklasse 7 Monate vor Mutterschutz wechseln soll. Oder bezieht sich das nur auf die rückwirkende Berechnung des Elterngelds?

https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-0/#top]test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld

Über einen Rat wäre ich sehr dankbar.

Optimal bleiben wir in der 4/4, da wir fast gleich verdienen und beantragen kurz vor Erhalt des Elterngelds den Steuerklassewechsel auf Frau V und Mann III, damit ich mehr Netto habe und das geringere Netto meiner Frau (dann bekommt Sie ja nur 1800€ Elterngeld) etwas ausgleichen kann. Funktioniert das?
muemmel
Beiträge: 4833
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuerklasse während Schwangerschaft und danach

Beitrag von muemmel »

Ich habe aber recherchiert, dass man die Steuerklasse 7 Monate vor Mutterschutz wechseln soll. Das ist der späteste Zeitpunkt, um die Höhe des Elterngeldes noch zu beinflussen - d. h., ein Wechsel beeinflußt bei Ihrer Frau die Höhe des Elterngeldes nicht mehr. Sie können also problemlos in 3/5 wechseln.
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