Erste Steuererklärung
Erste Steuererklärung
Liebe Grüße
Zuletzt geändert von HP2019 am 21. Aug 2019, 16:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Erste Steuererklärung
Gebe ich nun in der Steuererklärung nur an, dass ich X Tage à 29 km gefahren bin. Ja.
Außerdem habe ich für die Fahrt mit der Bahn und dem Bus ein JobTicket/FirmenAbo. Wir reden von 2018? Da war das noch als geldwerter Vorteil zu versteuern - es muß insofern natürlich angegeben werden.
Außerdem habe ich für die Fahrt mit der Bahn und dem Bus ein JobTicket/FirmenAbo. Wir reden von 2018? Da war das noch als geldwerter Vorteil zu versteuern - es muß insofern natürlich angegeben werden.
Re: Erste Steuererklärung
Okay, also gebe ich meine Arbeitstage mit je 29 km (Strecke von zu Hause bis zur Arbeitsstelle) an und zusätzlich gebe ich aber auch noch mein Firmen Abo an? Weil das Firmen Abo nutze ich ja nur ab dem Bahnhof im Nachbarort bis zu Arbeitsstelle.
Oder gebe ich für die Arbeitstage nur 12,5 km an? Das ist die Strecke, die ich mit dem Auto von mir zu Hause bis zum Bahnhof fahre.
Weil wenn ich meine Arbeitstage mit jeweils 29 km angeben deckt das ja schon meine komplette Strecke ab.
Kriege ich dann noch mehr Geld erstattet, weil ich ein Firmen Abo habe?
Sorry, dass ich so viel frage. Nur ich mache das dieses Jahr das erste Mal und möchte nichts falsch machen.
Oder gebe ich für die Arbeitstage nur 12,5 km an? Das ist die Strecke, die ich mit dem Auto von mir zu Hause bis zum Bahnhof fahre.
Weil wenn ich meine Arbeitstage mit jeweils 29 km angeben deckt das ja schon meine komplette Strecke ab.
Kriege ich dann noch mehr Geld erstattet, weil ich ein Firmen Abo habe?
Sorry, dass ich so viel frage. Nur ich mache das dieses Jahr das erste Mal und möchte nichts falsch machen.
Re: Erste Steuererklärung
Oder gebe ich für die Arbeitstage nur 12,5 km an? Nein - ich hatte schon geschrieben, was Sie angeben sollen. Übrigens ermittelt man die Strecke per Routenplaner, und zwar vom Start (Wohnung) bis zum Ziel (Arbeitsstelle) - es ist also die Strecke per Straße relevant und nicht, ob Sie zwischendurch einen Bahnhof anfahren. Das gilt immer, d. h. auch, wenn Sie Bus oder Bahn benutzen.
Kriege ich dann noch mehr Geld erstattet, weil ich ein Firmen Abo habe? Nein - weniger. Das ändert aber nichts daran, dass Sie es angeben müssen.
Kriege ich dann noch mehr Geld erstattet, weil ich ein Firmen Abo habe? Nein - weniger. Das ändert aber nichts daran, dass Sie es angeben müssen.
Re: Erste Steuererklärung
Okay, danke.
Ändert sich denn ab 2019 etwas daran? Ich wrrde aus folgendem Link nicht so wirklich schlau
https://www.lohn-info.de/fahrkostenersatz.html
Ändert sich denn ab 2019 etwas daran? Ich wrrde aus folgendem Link nicht so wirklich schlau
https://www.lohn-info.de/fahrkostenersatz.html
Re: Erste Steuererklärung
Ändert sich denn ab 2019 etwas daran? Sicher - Jobtickets sind dann steuerfrei, kürzen aber die Entfernungspauschale. Und da beide Summen ja nicht identisch sind, ändert sich da in der Tat auch finanziell was.
Re: Erste Steuererklärung
Ich erkläre es mal an einem Beispiel: Stellen wir uns einen Arbeitnehmer vor, der 20 km einfache Entfernung zur Arbeit hat und ein Jobticket im Wert von 80 Euro im Monat vom Arbeitgeber kriegt. Ferner soll er einen Grenzsteuersatz von 30 % haben.
2018: 960 Euro geldwerter Vorteil sind zu versteuern - macht 288 Euro Steuern. Auf der anderen Seite haben wird die Entfernungspauschale: 220 Arbeitstage zu 20 km zu 30 Cent = 1.320 Euro. Davon kann er aber nur 320 Euro absetzen, da 1.000 Euro schon über die Werbungskostenpauschale berücksichtigt werden - er kriegt also 96 Euro zurück. Bilanz: 288 Euro gezahlt, 96 erhalten = minus 192 Euro.
2019: 960 Euro geldwerter Vorteil sind jetzt steuerfrei und kosten nichts. Von der Entfernungspauschale, den oben errechneten 1.320 Euro, sind 960 Euro abzuziehen - macht 360 Euro: Die Steuererstattung liegt bei null. Bilanz: Null Euro gezahlt, null Euro erhalten - er hat also 192 Euro mehr als im Vorjahr.
2018: 960 Euro geldwerter Vorteil sind zu versteuern - macht 288 Euro Steuern. Auf der anderen Seite haben wird die Entfernungspauschale: 220 Arbeitstage zu 20 km zu 30 Cent = 1.320 Euro. Davon kann er aber nur 320 Euro absetzen, da 1.000 Euro schon über die Werbungskostenpauschale berücksichtigt werden - er kriegt also 96 Euro zurück. Bilanz: 288 Euro gezahlt, 96 erhalten = minus 192 Euro.
2019: 960 Euro geldwerter Vorteil sind jetzt steuerfrei und kosten nichts. Von der Entfernungspauschale, den oben errechneten 1.320 Euro, sind 960 Euro abzuziehen - macht 360 Euro: Die Steuererstattung liegt bei null. Bilanz: Null Euro gezahlt, null Euro erhalten - er hat also 192 Euro mehr als im Vorjahr.