Verlustvortrag zum Teil verpufft

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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steuerfuchhhhs
Beiträge: 1
Registriert: 15. Feb 2019, 11:38

Verlustvortrag zum Teil verpufft

Beitrag von steuerfuchhhhs »

Liebe Community,

ich weiß diese Frage ist nicht ganz neu und wurde auch schonmal in der Richtung gestellt. Trotzdem möchte ich nochmal kurz sicher gehen:

Ich habe einen relativ hohen Verlustvortrag (hohe Studiengebühren etc.) aus 2014 und 2015 aufgrund meines Zweitstudiums. In 2016 habe ich zum ersten Mal Geld verdient, allerdings eher unterdurchschnittlich und auch nur 9 von 12 Monaten gearbeitet.

Der Verlustvortrag wurde jetzt in Gänze im Jahr 2016 angesetzt und ich habe die Steuer komplett zurückbekommen. Da mein Einkommen in 2016 allerdings nicht viel höher war als mein Verlustvortrag, ist ein Teil des Verlustvortrags verschwendet/verpufft ?!

Sehe ich das richtig, dass man den verbleibenden Teil des Verlustvortrags nicht ein Jahr weiter schieben kann? Schön wäre es ja wenn ich den anteiligen Teil jetzt noch in 2017 ansetzen könnte.

Das scheint aber nicht zu funktionieren? Zumindest ist das die gängige Meinung im Internet. Warum geht das nicht? Da kommt man sich ja schon etwas veräppelt vor.

Vielen Dank.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Verlustvortrag zum Teil verpufft

Beitrag von schlauelia »

so ist es - wenn Sie sich veräppelt vorkommen, hätten Sie 2016 mehr verdienen sollen - die Steuergesetze sind nicht so, dass alle diese als Gerecht empfinden!

Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Verlustvortrag zum Teil verpufft

Beitrag von muemmel »

Da kommt man sich ja schon etwas veräppelt vor. Nun ja - es wird halt im Netz oft und gern auf die Möglichkeit des Verlustvortrages hingewiesen, aber darauf, dass es da verschiedene Fallen gibt, in die man tappen kann, eher selten. Ich kann das insofern verstehen, aber machen kann man da in der Tat nichts mehr.
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