Hallo,
Hoffentlich bin ich im richtigen Unterforum. ))
Wer kennt sich mit dem Thema Verlustvortrag aus?
Ausgangslage:
Es gibt einen festgesetzten Verlustvortrag aus dem Steuerbescheid 2013.
2014 und 2015 wurden keine Einkommenssteuererklärungen gemacht, da nur Midijob ohne Steuern ausgeübt.
Für 2016 wird eine Einkommenssteuererklärungen erstellt, da es sich nun aufgrund der Einkommenssituation lohnt.
Folgende Fragen:
1. Stimmt das, dass man sich die Einkommenssteuererklärungen für 2014 und 2015 ersparen kann, weil das Finanzamt über die eTIN eh das Einkommen aus diesen Jahren sieht und den Verlustvortrag für die Verrechnung in 2016 entsprechend verkleinert?
2. Wird das Finanzamt dabei noch von alleine die Werbekostenpauschalen für 2014 und 2015 von alleine berücksichtigen?
Danke.
Verlustvortrag richtig anwenden
Re: Verlustvortrag richtig anwenden
1. Nein. Man wird Erklärungen einreichen müssen.
2. Es wird sie bei den Steuerbescheiden für 14/15 berücksichtigen.
2. Es wird sie bei den Steuerbescheiden für 14/15 berücksichtigen.