Veranlagungsart nach bestandskräftigem Bescheid ändern

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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t.veh
Beiträge: 1
Registriert: 14. Mai 2018, 17:36

Veranlagungsart nach bestandskräftigem Bescheid ändern

Beitrag von t.veh »

Hallo zusammen,

Ich hoffe, dass mir jemand bei meiner Situation weiterhelfen kann:

Meine Frau ist seit 2015 selbstständig, ich bin normal angestellt. 2016 hatte meine Ehefrau für das Jahr 2015 pflichtgemäß ihre Steuererklärung im Rahmen einer Einzelveranlagung abgegeben.

Dieses Jahr im Januar habe ich meine Steuererklärung für das Jahr 2015 abgegeben mit dem leichtsinnigen Glauben, dass nachträglich eine steuerliche Zusammenveranlagung von mir und meiner Frau möglich ist. Die Dame vom Finanzamt hat mir allerdings das Gegenteil geschildert, da ja die Einspruchsfrist für den Steuerbescheid meiner Frau längst schon verstrichen ist.

Laut meiner Steuersoftware gäbe es bei einer Zusammenveranlagung eine Erstattung, bei getrennten Einzelveranlagungen müssten wir allerdings eine nicht unerhebliche Summe nachzahlen :(

Auf einigen Onlineblogs steht, dass eine nachträgliche Zusammenveranlagung noch möglich sei, unter der Voraussetzung, dass meine Frau dies zustimmt und meine Steuererklärung für 2015 bisher noch nicht abgegeben wurde bzw. noch nicht bestandskräftig ist.

Was meinen Sie?

Viele Grüße
Thorsten
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Veranlagungsart nach bestandskräftigem Bescheid ändern

Beitrag von muemmel »

Was meinen Sie? Ich meine, Sie können da in der Tat was tun, wenn IHR Steuerbescheid noch nicht rechtskräftig ist. Sie erwähnen leider nirgends, WANN Sie den eigentlich erhalten haben. Wenn er also noch nicht rechtskräftig ist, dann können Sie GEMEINSAM Einspruch gegen diesen Bescheid einlegen und darin die Zusammenveranlagung fordern. Siehe hier: http://cpm-steuerberater.de/2014/07/15/aenderung-der-veranlagungsform/
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