Abzug des kompletten Verlustvortrags

Ich hab da mal eine Frage zu ...
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Zimpen
Beiträge: 1
Registriert: 22. Apr 2018, 20:34

Abzug des kompletten Verlustvortrags

Beitrag von Zimpen »

Hallo zusammen,

ich habe für das Jahr 2016 das erstem Mal meine Steuererklärung eingereicht, da ich in 2016 angefangen habe zu arbeiten. Ich habe für alle Jahre meines Studiums rückwirkend bis 2013 meine Steuererklärung miteingereicht, um so einen Verlustvortrag zu erhalten, den ich mir auf meine nun zu zahlenden Steuern anrechnen lassen kann.

Folgendes wurde mir anerkannt laut Steuerbescheid:
- Verlustvortrag aus dem Jahr 2015: 5.345 €
- Werbungskosten 2016: 4.051 €
- Zu versteuerndes Einkommen: 4.209 €
- Zu viel gezahlte Einkommenssteuer und Solizuschlag 2016 (habe ich auch zurückerstattet bekommen): 4.150 €

In dem Steuerbescheid ist zudem darauf hingewiesen, dass mein Verlustabzug der Höhe meines Verlustvortrages aus 2015 entspricht und dementsprechend mein verbleibender Verlustvortrag 0 € in 2016 beträgt, sodass ich nichts davon in das Steuerjahr 2017 übertragen kann.

Mich würde nun interessieren, warum ich keinen Verlustvortrag für das Jahr 2016 gewährt bekomme. Ich müsste diesen doch eigentlich fast in unveränderter Höhe aus dem Jahr 2015 übertragen bekommen, da ich meine zu viel gezahlte Einkommensteuer fast komplett durch die Werbungskosten aus 2016 abdecken kann. Demnach verfällt ja quasi mein gesamter Verlustvortrag.

Kann die Erklärung sein, dass der Verlustvortrag nur für das erste Jahr in dem ich Steuern zahle gilt und danach verfällt? D.h. ich habe also einfach Pech, dass ich 2016 nur so wenig Steuern bezahlt habe?

Ich hoffe, meine Frage ist aus den von mir beschriebenen Informationen beantwortbar.

Vielen Dank und viele Grüße
Niklas
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Abzug des kompletten Verlustvortrags

Beitrag von muemmel »

Ich müsste diesen doch eigentlich fast in unveränderter Höhe aus dem Jahr 2015 übertragen bekommen, da ich meine zu viel gezahlte Einkommensteuer fast komplett durch die Werbungskosten aus 2016 abdecken kann. Nö. Sie vermuten Zusammenhänge, wo keine sind. Die Rechnung, vereinfacht beschrieben, geht so: Einkommen minus Werbungskosten minus Verlustvortrag = zu versteuerndes Einkommen. Und da Ihr Einkommen ja dann wohl größer war als 5.345 Euro plus 4.051 Euro = 9396 Euro, ist der Verlustvortrag natürlich weg.
Kann die Erklärung sein, dass der Verlustvortrag nur für das erste Jahr in dem ich Steuern zahle gilt und danach verfällt? Nö. Er wird natürlich ins nächste Jahr vorgetragen - deswegen heißt er ja auch so. Ob er dann weg ist oder ein Rest-VV ins übernächste Jahr wandert, hängt von der Größe des VV und des Einkommens ab. Bei Ihnen war einfach mal nichts übrig...
Severina
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Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Abzug des kompletten Verlustvortrags

Beitrag von Severina »

Der Verlustvortrag “verfällt“ nicht nach dem ersten Jahr. Ihre Einkünfte waren höher als der Verlustvortrag - er wurde aufgebraucht. Es kann durchaus passieren, dass er sich gar nicht auswirkt - wenn man z.B. nach Abschluss der Ausbildung erst gegen Ende des Jahres beginnt zu arbeiten und die Einkünfte des Jahres daher nicht über dem Grundfreibetrag liegen - der Verlustvortrag wird trotzdem abgezogen, und zwar noch vor den Sonderausgaben.
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