Kleingewerbe und Kontoeingänge

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Solanacea
Beiträge: 1
Registriert: 1. Aug 2018, 16:45

Kleingewerbe und Kontoeingänge

Beitrag von Solanacea »

Guten Tag,

ich weiß leider nicht ob ich hier im richtigen Subforum bin, wenn nicht bitte ich um Verschiebung.

Es geht um Folgendes:

Ich bin als Lebensberaterin tätig und mir ist bewusst geworden, dass ich anfangen kann damit zu verdienen. Somit möchte ich ein Kleingewerbe anmelden (nicht über 400 Euro bzw. 17.500 jährlich!). Dies geht aber im Moment noch nicht, weil ich mich bis zum 01.10.18 noch im Leistungsbezug beim Jobcenter befinde. Ich fange also jetzt an, mich eingehend mit Steuerrechtlichen Angelegenheiten bzgl. meiner Selbstständigkeit auseinander zu setzen. Nun möchte ich bei Gewerbeanmeldung am 01.10. natürlich ehrlich sein und rückwirkend Eingänge melden (ich habe gelesen, dass das geht) - ja ich gebe zu, ich habe sowohl auf meinem Konto 3 Eingänge, sehr geringe beträge = 2 x 10 Euro und 1 x 15 Euro, als auch auf dem Gemeinschaftskonto von meinem Partner und mir: 2 x Eingänge, 1 x 20 Euro , 1 x 30 Euro.

Ich habe gelesen, dass ich das Rückwirkend dann für 3 Monate anmelden kann, mein Freund hat aber die große Sorge, dass das Finanzamt dann an das Geld auf unserem Gemeinschaftskonto geht (wegen den 2 Eingängen von Kunden). Auf diesem Konto befinden sich 3,400 Euro - das ist unser Umzugsgeld und kommt ausschließlich angespart nur von meinem Partner, was natürlich im Fall auch zu belegen wäre. Die Frage ist ob das Finanzamt bei so niedrigend Eingängen (ich nehme auch für meine Tätigkeit viel zu wenig) überhaupt aktiv werden würde?

Die Frage ist zudem, ob das Finanzamt nicht auch eine Meldung an das Jobcenter macht. Ich gebe zu, ich habe die paar Eingänge nicht gemeldet. Da ich auch nicht über die 100 Euro Freibetragsgrenze komme.

Über Antworten würden wir uns sehr freuen, mein Freund hat große Sorge dass unser Gemeinschaftskonto eingefrohren werden könnte,

Grüße, Solanacea
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