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von ruepel
23. Jul 2010, 20:44
Forum: Freiberufler (-GbR)
Thema: Abschreibungsbeginn
Antworten: 1
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Re: Abschreibungsbeginn

Abschreibungsbeginn ist grundsätzlich der Zeitpunkt der 1. Inbetriebnahme R 7.4 Abs. 1 EStR. Dies ist von den Zahlungen völlig losgelöst zu sehen. Wenn Du jedoch Freiberufler bist, dann hast Du eventuell bald ein anderes Problem. Eine Fotovoltaikanlage erzielt immer Einkünfte gemäß § 15 Abs. 1 EStG....
von ruepel
23. Jul 2010, 20:34
Forum: Unternehmer(n)
Thema: Reisekosten und Vorsteuerabzug
Antworten: 1
Zugriffe: 2453

Re: Reisekosten und Vorsteuerabzug

Die VoSt ist abziehbar. § 15 Abs. 1a Satz 1 UStG hat auch noch einen zweiten Satz und der besagt, das Satz 1 nicht für Bewirtung gilt soweit diese angemessen sind. Die Angemessenheit von Bewirtungsaufwendungen in Deinem Fall ist gegeben, da schon bei einer 8 bis 14 stündigen Abwesenheit von zu Hause...
von ruepel
23. Jul 2010, 20:15
Forum: Unternehmer(n)
Thema: Umsatzsteuerpflichtig??
Antworten: 2
Zugriffe: 5153

Re: Umsatzsteuerpflichtig??

Hallo, ich weis nicht wie Deine Kollegen das macht, aber der § 19 UStG sagt ganz klar, das der Kleinunternehmerstatus nur gilt, wenn der Umsatz des Vorjahres 17.500 nicht überschritten hat. Wenn Du im Vorjahr mehr als 17.500 Umsatz hattest, dann unterliegst Du der allgemeinen Umsatzsbesteuerung. Aus...
von ruepel
23. Jul 2010, 19:51
Forum: Unternehmer(n)
Thema: Umsatzsteuererklärung für selbstständige
Antworten: 1
Zugriffe: 2285

Re: Umsatzsteuererklärung für selbstständige

Hallo, Du hast nur 500 € Umsätze und damit bist Du ein Fall des § 19 UStG. Du bist kleinunternehmerin und must also keine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben. Allerdings must Du dazu auf Deinen Ausgangsrechnungen den Vermerk einfügen : Kleinunternehmerstatus gemäß § 19 UStG. notfalles kannst Du auch...
von ruepel
23. Jul 2010, 19:43
Forum: Unternehmer(n)
Thema: Zinsen USt als Ausgaben?
Antworten: 3
Zugriffe: 7694

Re: Zinsen USt als Ausgaben?

Also ich gehe mal davon aus, das Du einen sogenannten § 4 Abs. 3 EStG Jahresabschluss machst. Demzufolge ermittelst Du nach § 11 EStG, also alle zugeflossenen Einnahmen und alle bezahlten Ausgaben. Die in früheren Wirtschaftsjahren gezahlten Zinsen zur USt kannst Du also im laufenden Wirtschaftsjahr...