Nein.derMekkerer hat geschrieben: Wird dann nicht noch der Steuerfreibetrag (~8000€) von der Ausbildungsvergütung abgezogen bevor diese mit den WK verglichen wird (für einen mgl. Verlustvortrag)?
Einkommen ./. WK = Einkünfte.
Bei negativen Einkünften ist ein Verlustvortrag möglich.