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von Steuerfrager
12. Mai 2011, 22:57
Forum: Aktuelle und allgemeine Steuerthemen (Privatpersonen)
Thema: Freistellungsauftrag zu hoch
Antworten: 5
Zugriffe: 9556

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Es geht natürlich um die Steuerklärung für 2010. 2009 war ja schon am 31.05.2010 fällig.

Aber ich hoffe, dass Deine Antwort da auch noch gilt?
von Steuerfrager
12. Mai 2011, 16:22
Forum: Aktuelle und allgemeine Steuerthemen (Privatpersonen)
Thema: Freistellungsauftrag zu hoch
Antworten: 5
Zugriffe: 9556

Re: Freistellungsauftrag zu hoch

Habe die gleiche Frage wie Trinity. An die Steuerfrau ("taxwoman"): > Eine Freistellungsauftrag kann nicht höher als (Eheleute)1.602€ und 801€(Ledige) > gestellt werden. Das stimmt für einen Auftrag (männlich). Aber kannst Du dir vorstellen, dass man mehrere Freistellungsaufträge bei mehre...