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von Wiebke Pommerening
28. Mai 2018, 15:21
Forum: Freiberufler (-GbR)
Thema: § 4 Nr. 14 UStG
Antworten: 5
Zugriffe: 5538

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Das ist das erste Jahr, dass ich Selbstständig bin und bisher hatte ich nie etwas in §4.

Das ich eine EÜR abgeben muss weiß ich; auch wie das geht.

Meine Frage bezieht sich wirklich alleine darauf, wo genau ich Angaben zu § 4 14 UStG machen kann.

Danke für ihre Atwort,
Wiebke Pommerening
von Wiebke Pommerening
7. Mai 2018, 14:27
Forum: Freiberufler (-GbR)
Thema: § 4 Nr. 14 UStG
Antworten: 5
Zugriffe: 5538

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Für die Jahre-Steuererklärung, die ich jetzt Ende Mai abgeben muss. Ich habe gefunden, wo ich den Gewinn eintragen muss, der versteuert werden muss. Ich frage mich nur, wo bzw. in welcher Anlage ich die Gewinne angebe, die eben unter § 4 Nr. 14 UStG fallen; also Heilpraktiker, Physiptherapeuten etc....
von Wiebke Pommerening
4. Mai 2018, 11:50
Forum: Freiberufler (-GbR)
Thema: § 4 Nr. 14 UStG
Antworten: 5
Zugriffe: 5538

§ 4 Nr. 14 UStG

Guten Morgen!

Wo gebe ich Einkünfte die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind in der Steuererklärung an? ZB Heilpraktiker; Physitherapeuten; etc.

Danke für jede Idee und Antwort - ich bin echt ratlos.

LG,

Wiebke