Hallo,
also in der 2. Lohnsteuerbescheinigung vom AG1 vom 1.7. - 31.12. ist die Abfindung zu dem Bruttoarbeitslohn dazu addiert worden. Auszahlung wie gesagt aber beides und auch in 2 Staffeln im Folgejahr. Aber ich hab deinen Vorschlag verstanden und werde das so versuchen.
Vielen lieben Dank
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- 11. Okt 2017, 08:44
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- 10. Okt 2017, 22:16
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Re: Mehrfachbeschäfftigung
Hallo Stefan, vielen herzlichen Dank für Deine Antwort. Die Lohnsteuerbescheinigung der beiden AG ist definitiv auf Steuerklasse 1. Der Vergleich wurde auch erst im Nov. 2016 vor Gericht vereinbart. Die Abfindung und das Gehalt für die 6 Monate wurden auch erst im März 2017 ausgezahlt, wo meine Frag...
- 9. Okt 2017, 22:54
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Mehrfachbeschäfftigung
Hallo, ich habe wirklich eine etwas komplexere Frage, hoffe es mit Klarheit hier erläutern zu können: Im Jahr 2016 habe ich bei "Arbeitgeber 1" vom 1.1. - 30.06. vollzeit gearbeitet. Vom 1.7. bis 31.12. war ich bei "Arbeitgeber 2" vollzeit beschäftigt. Da ich durch eine Kündigung...
- 24. Sep 2017, 18:40
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Re: Doppeltes Einkommen
Hi,
bin normaler Arbeitnehmer und möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2016 bei Finanzamt abgeben. Durch das doppelte Einkommen allerdings stellt sich für mich die Frage ob es irgendwelche Tips und Tricks gibt.
Wie gesagt, bin Laie:)
Grüße
Michael
bin normaler Arbeitnehmer und möchte eine Steuererklärung für das Jahr 2016 bei Finanzamt abgeben. Durch das doppelte Einkommen allerdings stellt sich für mich die Frage ob es irgendwelche Tips und Tricks gibt.
Wie gesagt, bin Laie:)
Grüße
Michael
- 23. Sep 2017, 20:38
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Re: Doppeltes Einkommen
Hi Lia,
Danke für die Antwort. Die Lohnsteuererklärung 2017 gilt doch für 2016.
Grüße, M.
Danke für die Antwort. Die Lohnsteuererklärung 2017 gilt doch für 2016.
Grüße, M.
- 23. Sep 2017, 17:53
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- Thema: Doppeltes Einkommen
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Doppeltes Einkommen
Hallo liebe Mitglieder, ich habe im Jahr 2016 durch eine Kündigungsschutzklage folgenden Vergleich geschlossen: Das AV endet NICHT zum 30.06.2016 sonder zum 31.12.2016 mit unwiderruflicher Freistellung, also 6 Monate länger. Ab dem 01.07.2016 bin ich allerdings schon eine neu Stelle angetreten und h...