Das ist ein klare Ansage. Das wußte ich nicht. Danke. Es geht also nicht nur um die Vermeidung eines Einsprecuhsverfahrens, wie man es sonst so immer liest.Die Änderung ist zu ihren Gunsten und Ungunsten möglich, soweit es mit der Vorläufigkeit zu tun hat.
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- 5. Mär 2017, 19:39
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Re: Vorläufige SteuerNICHTfestsetzung
- 27. Feb 2017, 08:14
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- Thema: Vorläufige SteuerNICHTfestsetzung
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Re: Vorläufige SteuerNICHTfestsetzung
Das ist mir grundsätzlich schon klar. Ich bin nur stutzig geworden, da es in § 165 Abs. 1 AO heißt, die Steuer kann "vorläufig festgesetzt" werden. Von einer vorläufigen NICHT-Festsetzun g ist dort eben nicht die Rede. Für dieses Verständnis spricht auch, dass durch die Vorläufigkeit meine...
- 24. Feb 2017, 19:26
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- Thema: Vorläufige SteuerNICHTfestsetzung
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Vorläufige SteuerNICHTfestsetzung
Ich habe aus Vorjahren im Rahmen eines offenen Einspruchsverfahrens eine kleine Meinungsverschiedenheit mit dem FA. In den Folgejahren wurden die Steuern dann im Hinblick auf diesen offenen Einspruch immer nur vorläufig festgesetzt, also höher als erklärt. Dieses Mal erfolgte die Festsetzung überras...