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- 26. Jan 2017, 15:44
- Forum: Andere Steuerarten (Privatpersonen)
- Thema: nebentätigkeit
- Antworten: 1
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nebentätigkeit
Hallo Ich arbeite mit 19.5 Stunden beim Kreis und hätte nun die Möglichkeit für 1100€ einmalig und im Herbst evtl noch einmal Klausuren zu korrigieren. Muss ich das angeben bei der Steuer und dem Arbeitgeber? (Editiert von der Moderation, da Anleitung zur Hinterziehung gesucht wird) Vielen Dank! Slay